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Messung der Integration von Zugewanderten – Rahmen

Stockholmer Programm

Das Stockholmer Programm für den Zeitraum 2010-14 umfasste die Entwicklung von Kernindikatoren für eine begrenzte Anzahl relevanter Politikbereiche für die Überwachung der Ergebnisse von Integrationsmaßnahmen, wie Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung. Dieser Schritt nach vorn dient dazu, die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Saragossa-Erklärung

Die Europäische Ministerkonferenz zur Integration, die 2010 in Saragossa stattfand, führte zur Saragossa-Erklärung. Sie wurde im April 2010 von den Ministerinnen und Ministern der EU, die für Fragen der Integration Zugewanderter zuständig sind, angenommen und auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im Juni 2010 gebilligt. 

In der Saragossa-Erklärung wurden mehrere für die Integration von Zugewanderten relevante Politikbereiche ermittelt und eine Reihe gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Situation von Zugewanderten und der Ergebnisse von Integrationsmaßnahmen vereinbart. Weitere Informationen zu diesen Indikatoren, die als „Saragossa-Indikatoren“ bekannt sind, finden Sie in diesem  Hintergrunddokument (auf Englisch). 

In der Saragossa-Erklärung wurde die Kommission aufgefordert, eine Pilotstudie (auf Englisch) durchzuführen, um Vorschläge für gemeinsame Integrationsindikatoren zu prüfen und über die Verfügbarkeit und Qualität der Daten aus zuvor vereinbarten harmonisierten Quellen zu berichten, die für die Berechnung dieser Indikatoren erforderlich sind. Die Minister kamen überein, „die Einleitung eines Pilotprojekts im Hinblick auf die Bewertung der Integrationspolitik voranzubringen, einschließlich der Prüfung der Indikatoren und der Analyse der Bedeutung festgelegter Indikatoren unter Berücksichtigung der nationalen Kontexte, des Hintergrunds der verschiedenen Migrationsbevölkerungen und der unterschiedlichen Migrations- und Integrationspolitiken der Mitgliedstaaten sowie der Berichterstattung über die Verfügbarkeit und Qualität der für die Berechnung dieser Indikatoren erforderlichen Daten aus vereinbarten harmonisierten Quellen“.

Das Ergebnis der Studie ist der Bericht Using EU indicators of immigrant integration, der weitgehend die Grundlage für bestehende und vorgeschlagene Indikatoren bildet.

Datenquellen

Die für die Indikatoren zur Integration von Zugewanderten verwendeten Daten stammen hauptsächlich aus der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) und der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Ergänzt werden sie durch die Europäische Gesundheitsumfrage (EHIS) und administrative Datenquellen.

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Erfassungsbereich 

Die Erstellung von Indikatoren für die Integration von Zugewanderten erfolgt in der Regel anhand von Statistiken, die auf Stichproben, Bevölkerungsregistern / Registern der ansässigen ausländischen Personen und anderen geeigneten Quellen basieren. Die AKE-, SILC- und EHIS-Daten können zur Ableitung von Indikatoren bezüglich der Integration von Zugewanderten dank ihrer hohen Harmonisierung in Kombination verwendet werden. Die Erhebungen sind außerdem so konzipiert, dass die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten optimiert ist. Allerdings gibt es für beide Arten von Datenquellen – Verwaltungs- und Umfragedaten – bestimmte Einschränkungen.

Statistiken auf der Grundlage von Stichproben

Im Hinblick auf die Erfassung der zugewanderten Bevölkerung ergeben sich bei den Erhebungsdaten Einschränkungen. Die AKE, SILC und EHIS sind naturgemäß an die gesamte Wohnbevölkerung und nicht speziell an die zugewanderte Bevölkerung ausgerichtet.

Aufgrund dessen sollten die erzielten Ergebnisse mit einer gewissen Vorsicht interpretiert werden. 

Erfassungsprobleme bei Statistiken, die auf Stichproben beruhen, treten in den folgenden Fällen auf:

  • Gemeinschaftshaushalte: Die Stichprobenerhebungen beziehen sich nur auf Privathaushalte. Personen, die in Anstaltshaushalten und in Einrichtungen für Asylsuchende und Wanderarbeitskräfte leben, sind von der Zielbevölkerung ausgeschlossen. Dies kann zu einer Untererfassung von Zugewanderten in der Stichprobenerhebung führen. Dies ist bei der Durchführung statistischer Analysen und der Interpretation von Indikatoren sowohl innerhalb eines Landes als auch zwischen Ländern zu berücksichtigen
  • kürzlich Zugewanderte: Diese Gruppe fehlt im Stichprobenrahmen in jedem Aufnahmeland, was auch eine Untererfassung der tatsächlichen Zugewanderten-Bevölkerung in der AKE, SILC und EHIS zur Folge hat
  • Nichtbeantwortung durch die Zugewanderten-Bevölkerung: Ein erheblicher Nachteil der Erhebungen besteht darin, dass ein hoher Prozentsatz der Zugewanderten-Bevölkerung diese nicht beantwortet. Gründe dafür können Sprachschwierigkeiten, ein falsches Verständnis des Zwecks der einzelnen Umfragen oder die Mühsal der Kommunikation mit den Befragenden sein. Es könnte auch daran liegen, dass die Zugewanderten mögliche negative Auswirkungen auf ihre Aufenthaltsgenehmigung nach der Teilnahme an den Umfragen fürchten
  • Stichprobengröße: Da es sich bei AKE, SILC und EHIS um Stichprobenerhebungen handelt, können sie die Merkmale von Zugewanderten in EU-Mitgliedstaaten mit sehr geringer Zugewanderten-Bevölkerung nicht vollständig erfassen
  • Informationen über das Herkunftsland und das Geburtsland: Diese Informationen werden in AKE- und EHIS-Befragungen von allen Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten, und in der EU-SILC-Befragung für Personen ab 16 Jahren erhoben. Dies führt zu einer Unterschätzung der Zahl der Zugewanderten nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland

Administrative Daten

Eines der Hauptprobleme bei den Verwaltungsdaten liegt in der Vergleichbarkeit der Daten, die zur Schätzung der Indikatoren für die Integration von Zugewanderten verwendet werden. Die administrativen Datenquellen sind nämlich nicht harmonisiert, und zudem bestehen Unterschiede hinsichtlich der Methoden und Definitionen.

So erstellen beispielsweise einige Länder Schätzungen für die Zugewanderten-Bevölkerung als Ausgleich für Antwortausfälle, während andere dieses Problem unberücksichtigt lassen.

Bestimmte EU-Länder melden Erfassungslücken für bestimmte Arten von ausgeschlossenen internationalen Zugewanderten (z. B. Asylsuchende). In anderen Fällen wird eine beträchtliche Anzahl von bereits abgereisten Zugewanderten von den Registrierungssystemen nicht erfasst. Außerdem werden Zugewanderte, die sich illegal oder irregulär aufhalten, in Bezug auf die Statistik unterschiedlich behandelt.