DS Migration-asylum > International migration, citizenship > Legislation > DE > REVAMP

Eurostat erhebt seine Daten über die internationale Wanderung und den Erwerb der Staatsbürgerschaft bei den nationalen statistischen Ämtern. Diese verwenden ihre eigenen traditionellen Methoden für die Erhebung, Zusammenstellung und Verarbeitung dieser Statistiken. Die Festlegung gemeinsamer grundlegender Normen für Begriffe, Definitionen und Aufschlüsselungen ist von entscheidender Bedeutung bei der Erhebung und Veröffentlichung von Daten, die aus verschiedenen Ländern stammen. Das gleiche gilt für die Berechnung aussagekräftiger und zweckmäßiger EU-Aggregate und demografischer Indikatoren.

Die nachstehenden Rechtsvorschriften stellen sicher, dass die europäischen Statistiken über die internationale Migration allen EU-Mitgliedern sachdienliche Informationen zur Überwachung der EU-Maßnahmen hinsichtlich der Wanderungen und zum Erwerb der Staatsbürgerschaft liefern.

Grundlegende Rechtsakte

Rechtsakte zur Datenerhebung

  • Durchführungsverordnung (EU) 205/2014 im Hinblick auf die Untergliederung der Daten, die Fristen und die Revision von Daten
  • Verordnung (EU) 351/2010 über Wanderung und internationalen Schutz in Bezug auf die Definitionen der Kategorien der Gruppen für das Geburtsland, der Gruppen für das Land des letzten üblichen Aufenthaltsorts, der Gruppen für das Land des nächsten üblichen Aufenthaltsorts und der Gruppen für die Staatsangehörigkeit 

Neuer Rechtsrahmen für europäische Bevölkerungsstatistiken

Internationale Wanderungs- und Staatsangehörigkeitsstatistiken fallen in den Anwendungsbereich der politischen Initiative zu europäischen Bevölkerungsstatistiken. Der Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung erfolgt im Anschluss, auf der Grundlage von Konsultationen mit den Beteiligten und einer Folgenabschätzung.