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In Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken und dem Qualitätssicherungsrahmen des Europäischen Statistischen Systems führt Eurostat Kontrollen und Validierungsprüfungen der Rohdaten durch, die von den nationalen statistischen Ämtern übermittelt werden, um die Konsistenz der „Gesamtwerte“ einer Variablen in den verschiedenen Untergliederungen zu überprüfen.

So sollte beispielsweise die Gesamtzahl der Zuwanderungen in ein Land, die sich aus der Aufschlüsselung nach Alter ergibt, der Gesamtzahl der Zuwanderungen aus der Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit in dasselbe Land entsprechen. 

Die Konsistenz zwischen den verschiedenen für eine Variable verfügbaren Aufschlüsselungen wird durch eine Kreuzvalidierung überprüft. Diese Validierung umfasst Plausibilitätsprüfungen des aktuellsten Jahreswertes und von zwei aufeinander folgenden Jahreswerten. Darüber hinaus wird eine rechnerische Überprüfung anhand der Standardabweichung und des gewichteten Durchschnitts vorgenommen.

Für die Bewertung einheitlicher Standards ersucht Eurostat von den Datenlieferanten außerdem die Bereitstellung spezifischer Metadaten, die die verwendeten Definitionen und die Qualität der statistischen Ergebnisse beschreiben.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Informationen zum  Qualitätsmanagement in den Metadaten zur Einwanderung.