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Für die Erstellung von Zensus-Daten haben die EU-Mitgliedsländer unterschiedliche Methoden entwickelt. Diese werden als am besten geeignet für die Verwaltungspraktiken, Traditionen und Datenquellen ihrer Länder angesehen. Die aktuell geltende EU-Gesetzgebung trägt dieser Vielfalt dadurch Rechnung, dass sie mehr auf eine Harmonisierung des Outputs als auf eine Harmonisierung des Inputs abzielt.

Die EU-Mitgliedsländer können jeweils für sich selbst beurteilen, wie sie ihre Volkszählungen 2021 durchführen wollen und welche Datenquellen, Methoden und Technologien sich im Kontext ihres Landes am besten eignen. So können sie flexibel und im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität, der Kostenwirksamkeit und den Zuständigkeiten ihres statistischen Amtes agieren.

Einige Länder führen traditionelle Feldarbeit aus und beschäftigen Erhebungsbeauftragte für die Erfassung der Zensus-Daten. Dies kann durch Technologie wie zum Beispiel Laptops oder Tablets mit Anschluss an die Datenbank, um unnötige Papierarbeit, Telefoninterviews oder Online-Selbstbefragungen zu vermeiden.

Andere Länder haben statistische Register erstellt, die sie regelmäßig aktualisieren, um die bei Volkszählungen anfallende kostspielige Feldarbeit zu vermeiden. Wieder andere verwenden eine Kombination aus zwei Ansätzen, rufen einen Teil der Daten aus Registern ab und führen aber auch noch Befragungen in begrenztem Umfang durch.

Die Tendenz für die meisten Länder in Europa ist eine Verschiebung weg vom traditionellen Zensus und hin zu einem System auf der Basis von Registern.

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