Gesetzgebung
Eurostat erhebt seine demographischen und Bevölkerungsdaten bei den nationalen Statistikämtern. Sie haben jeweils ihre eigene traditionelle Methodik für die Erhebung, Zusammenstellung und Verarbeitung dieser Statistiken. Für die Erhebung und Veröffentlichung von Daten aus verschiedenen Ländern sowie für die Berechnung sinnvoller und zweckmäßiger EU-Aggregate und demographischer Indikatoren, ist es wichtig, gemeinsame Grundstandards für Konzepte, Definitionen und Aufschlüsselungen festzulegen.
Die nachstehenden Rechtsvorschriften sollen gewährleisten, dass die europäischen Bevölkerungsstatistiken allen EU-Mitgliedsländern angemessene Informationen für die Überwachung der EU-Maßnahmen in den Bereichen Demographie, Bevölkerungsbestand und -bilanz liefern.
Grundlegende Rechtsakte
- EU-Verordnung 1260/2013 über europäische demographische Statistiken
- EU-Verordnung 223/2009 über europäische Statistiken
- EU-Verordnung 862/2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz
- Überblick über Verordnungen und Vereinbarungen über statistische Regionen: NUTS – Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik
Rechtsakte zur Erhebung von Daten
Die folgenden Durchführungsverordnungen regeln die Einzelheiten der Datenerhebung:
- EU-Durchführungsverordnung 205/2014 im Hinblick auf die Untergliederung der Daten, die Fristen und die Revision von Daten
- EU-Verordnung 351/2010 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz
Neuer Rechtsrahmen für europäische Bevölkerungsstatistiken
Die Bevölkerungsstatistik ist Teil der Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission zur europäischen Bevölkerungsstatistik (ESOP). Der Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung basiert auf der Grundlage von Konsultationen mit den Beteiligten und einer Folgenabschätzung.