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Eurostat erhebt seine demographischen und Bevölkerungsdaten bei den nationalen Statistikämtern. Sie haben jeweils ihre eigene traditionelle Methodik für die Erhebung, Zusammenstellung und Verarbeitung dieser Statistiken. Für die Erhebung und Veröffentlichung von Daten aus verschiedenen Ländern sowie für die Berechnung sinnvoller und zweckmäßiger EU-Aggregate und demographischer Indikatoren, ist es wichtig, gemeinsame Grundstandards für Konzepte, Definitionen und Aufschlüsselungen festzulegen.

Die nachstehenden Rechtsvorschriften sollen gewährleisten, dass die europäischen Bevölkerungsstatistiken allen EU-Mitgliedsländern angemessene Informationen für die Überwachung der EU-Maßnahmen in den Bereichen Demographie, Bevölkerungsbestand und -bilanz liefern.

Grundlegende Rechtsakte

Rechtsakte zur Erhebung von Daten

Die folgenden Durchführungsverordnungen regeln die Einzelheiten der Datenerhebung:

Neuer Rechtsrahmen für europäische Bevölkerungsstatistiken

Die Bevölkerungsstatistik ist Teil der Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission zur  europäischen Bevölkerungsstatistik (ESOP). Der Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung basiert auf der Grundlage von Konsultationen mit den Beteiligten und einer Folgenabschätzung