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Eurostat führt Kontrollen und Validierungsprüfungen der Rohdaten durch die von den nationalen Statistikämtern übermittelt wurden. Damit wird z. B. sichergestellt, dass die „Gesamtwerte“ einer Variablen in unterschiedlichen Aufschlüsselungen konsistent sind. Dies steht im Einklang mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken und dem  Qualitätssicherungsrahmen des ESS.

So sollte beispielsweise die Gesamtbevölkerung eines Landes, aufgeschlüsselt nach Alter, gleich der Gesamtbevölkerung des Landes, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, sein.  

Die Konsistenz zwischen den verschiedenen für eine Variable verfügbaren Aufgliederungen wird durch Kreuzvalidierung überprüft. Diese Validierung umfasst die Überprüfung der Plausibilität des zuletzt aktualisierten Jahreswerts und zweier aufeinander folgender Jahreswerte. Darüber hinaus wird eine mathematische Überprüfung anhand der Standardabweichung und des gewichteten Durchschnitts vorgenommen. 

Darüber hinaus fordert Eurostat die Datenlieferanten auch auf, spezifische Metadaten zu liefern, die die verwendeten Definitionen und die Qualität der statistischen Ergebnisse beschreiben, um einheitliche Standards zu bewerten.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf unserer speziellen Webseite zum Thema Datenvalidierung

Auf der Grundlage der detailliert erhobenen Daten berechnet Eurostat eine Reihe von demographischen Statistiken und Indikatoren. Diese regelmäßig berechneten demographischen Indikatoren werden mehreren Validierungsprüfungen of des aktuellsten Jahreswerts und der verfügbaren Zeitreihen unterzogen. Diese Validierung umfasst die Überprüfung der Plausibilität des zuletzt aktualisierten Jahreswerts und zweier aufeinander folgender Jahreswerte. Darüber hinaus wird eine mathematische Überprüfung anhand der Standardabweichung und des gewichteten Durchschnitts vorgenommen.