Beschäftigung, Soziales und Integration

Risikobewertungsinstrument ARACHNE

Was ist ARACHNE?

ARACHNE ist ein von der Europäischen Kommission entwickeltes integriertes IT-Instrument zum Datenschürfen und zur Datenanreicherung zur Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei ihren administrativen Kontrollen und Prüfungen im Bereich der Strukturfonds (Europäischer Sozialfonds und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung).

ARACHNE

  • begründet eine umfassende Datenbank von Projekten, die im Rahmen der Strukturfonds in der EU durchgeführt werden und zu denen die ESF- und EFRE-Verwaltungsbehörden Informationen übermitteln;
  • reichert die Daten um öffentlich zugängliche Informationen mit dem Ziel an, anhand von Risikoindikatoren Projekte, Begünstigte, Verträge und Auftragnehmer zu ermitteln, bei denen Risiken wie Betrug, Interessenkonflikte und Unregelmäßigkeiten vorliegen könnten;
  • zielt jedoch nicht darauf ab, das persönliche Verhalten einzelner Mittelempfänger zu bewerten. Es ist also nicht dazu gedacht, Empfänger von vornherein von den Fonds auszuschließen. Das Instrument liefert wertvolle Risikowarnungen für eine zielgerichtetere Durchführung von Verwaltungsprüfungen, jedoch keinerlei Nachweis von Fehlern, Unregelmäßigkeiten oder Betrug.

ARACHNE kann die Effizienz der Projektauswahl sowie von Verwaltungsprüfungen steigern und die Ermittlung, Verhütung und Aufdeckung von Betrugsfällen erleichtern.

Wie werden die Risiken berechnet?

  1. Die ESF- und EFRE-Verwaltungsbehörden der EU-Länder übermitteln der Europäischen Kommission die operativen Daten der Projekte.
  2. Diese Daten werden dann um Informationen aus externen Datenquellen wie Orbis und World Compliance ergänzt, die amtlich veröffentlichte und öffentlich zugängliche Daten zu Unternehmen und mit diesen in Verbindung stehenden Personen umfassen.
  3. ARACHNE berechnet die individuellen Risikoindikatoren.

Was für Informationen werden verarbeitet?

ARACHNE sammelt Daten von ESF- und EFRE-Verwaltungsbehörden und aus externen Datenquellen.  Die Daten betreffen juristische und natürliche Personen. Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:

1. Von den ESF- und EFRE-Verwaltungsbehörden übermittelte Daten über:

  • Begünstigte: Name, Anschrift, MwSt.-Nr., Zahl der Beschäftigten, Umsatz
  • Projektpartner: Name, Anschrift, MwSt.-Nr., Umsatz
  • (Unter-)Auftragnehmer: Name, Anschrift, MwSt.-Nr., Umsatz
  • Diensteanbieter: Name
  • Konsortiumsmitglieder: Name, Anschrift, MwSt.-Nr., Umsatz
  • Wichtige Sachverständige für Dienstleistungsverträge: Name, Geburtsdatum
  • Beteiligte Personen: Name, Geburtsdatum, Funktionen

2. Aus externen, von Vadis Technologies bereitgestellten Datenquellen stammende Daten:

a) ORBIS vom kommerziellen Anbieter Bureau Van Dijk:

  • Informationen über Unternehmen: Finanzdaten, Anschrift, historische Daten
  • Anteilseigner, Unternehmensleitung, wichtiges Personal: Name, Geburtsdatum, Funktionen

b) WORLD COMPLIANCE vom kommerziellen Anbieter LexisNexis Risk Solutions, Inc.:

  • Profile politisch exponierter Personen (PEP) sowie Profile ihrer Familienangehörigen und Profile ihnen nahe stehender Personen
  • Sanktionsliste mit Personen und Unternehmen mit der höchsten Risikostufe
  • Vollstreckungsliste mit Informationen von Regulierungsbehörden und staatlichen Stellen samt Inhalt von Warnungen und Maßnahmen gegen Einzelpersonen und Unternehmen
  • Laufende Beobachtung von Zeitungen und Zeitschriften hinsichtlich risikorelevanter Informationen (einschließlich Informationen von großen Online-Zeitungen innerhalb und außerhalb der EU)

Erkennt ein ARACHNE-Nutzer, d. h. die Europäische Kommission oder ein EU-Land, einen fehlerhaften Abgleich zwischen internen und externen Datenquellen, dann muss sie/es dies dem ARACHNE-Team in der IT-Abteilung der GD EMPL über die sogenannte Feedbackschleife melden. Die über die „Feedbackschleife“ vorgenommenen Korrekturen wirken sich nur auf das ARACHNE-System aus (Risikoberechnung), nicht auf die ursprüngliche Informationsquelle selbst.

Was ist die Rechtsgrundlage?

Gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die Kommission und die Mitgliedstaaten gehalten, Betrügereien und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete rechtswidrige Handlungen zu bekämpfen. Die Verhütung und Aufdeckung von Betrug im Zusammenhang mit der Verwendung von EU-Mitteln ist somit eine allgemeine Verpflichtung aller Kommissionsdienststellen bei der Wahrnehmung ihrer täglichen Aufgaben.

Die Rechtsgrundlage des ARACHNE-Systems umfasst:

Welcher Nutzen ergibt sich für die Verwaltungsbehörden?

Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Die Einbindung von ARACHNE in das Verwaltungs- und Kontrollsystem und die wirksame Anwendung des Instruments bei der täglichen Verwaltung und Prüfung von Ausgabenanträgen und Projekten wäre ein wichtiger Schritt zur Erfüllung von Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Die Kommission hat für die EU-Länder unverbindliche Leitlinien als Hilfestellung bei der Anwendung dieses Artikels erstellt (siehe Orientierungsvermerk EGESIF 14-0021-00 vom 16. Juni 2014).

Kostenlose Installation und Nutzung des Risikobewertungsinstruments

Die Kommission bietet den EU-Ländern die Entwicklung und Implementierung des Risikobewertungsinstruments ARACHNE kostenlos an. Ein von der Kommission unterzeichneter Rahmenvertrag umfasst die ARACHNE-Lizenzen für die gesamte Dauer des Programmplanungszeitraums 2014-2020 (bis zum Abschluss des Programmplanungszeitraums). Gegen Ende des Vertrags sollen der Einsatz und die Wirkung des Instruments bewertet werden. Vorbehaltlich der Ergebnisse dieser Bewertung schlägt die Kommission eine Verlängerung des Vertrags nach Ablauf dieses Rahmenvertrags vor und wird sich entschieden für kostenlose Lizenzen für die nationalen Behörden einsetzen.

Schulung und technische Unterstützung durch die Kommission

Auf Anfrage der Behörden bietet die Kommission Schulungen für Kolleginnen und Kollegen an, die mit ARACHNE arbeiten. Darüber hinaus wird sie die Verwaltungsbehörden darüber beraten, wie sie das Programm in ihre tägliche Arbeit und in ihr Verwaltungs- und Kontrollsystem integrieren können. Die Kommission verfolgt dasselbe Ziel wie die nationalen und lokalen Behörden, nämlich die Verhütung und Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten sowie die Steigerung von Wirksamkeit und Effizienz von Verwaltungsüberprüfungen.

Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit von Verwaltungsüberprüfungen

Das Risikobewertungsinstrument ARACHNE entspricht dem neuesten Stand in den Bereichen Datenschürfen und Datenanreicherung. Die Anwendung dieser Spitzentechnologie wird wesentlich zur Verbesserung von Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltungsüberprüfungen bei der Auswahl von Vorhaben sowie bei der Finanzverwaltung und -kontrolle operationeller Programme beitragen. Vor-Ort-Prüfungen von Vorhaben und Verwaltungsüberprüfungen aller von den Begünstigten eingereichten Erstattungsanträge sind kostspielig und nehmen Verwaltungskapazitäten in Anspruch. Das Instrument ermöglicht es Ihnen, Ihre Personalressourcen für Aktenprüfung und Vor-Ort-Überprüfungen in effizienter Weise einzusetzen, indem es Sie in die Lage versetzt, besonderes Augenmerk auf eher risikobehaftete Empfänger, Projekte, Auftragnehmer und Verträge zu legen.

Nachweis und Dokumentation der erhöhten Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltungsüberprüfungen

Das Risikobewertungsinstrument ARACHNE wird es den Verwaltungsbehörden ermöglichen, die Wirksamkeit und Effizienz von Verwaltungsüberprüfungen zu bewerten und die Ergebnisse der erhöhten Wirksamkeit und Effizienz solcher Überprüfungen im Zeitverlauf aufzuzeichnen und nachzuweisen.

Verstärkte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten

Das Risikobewertungsinstrument ARACHNE erkennt über 100 Risikoindikatoren, die in sieben Risikokategorien gegliedert sind: Beschaffung, Vertragsverwaltung, Förderfähigkeit, Leistung, Konzentration, Sonstiges sowie Warnungen vor Imageschäden und Betrug. Alle Risikoindikatoren zusammengenommen helfen den Verwaltungsbehörden, die am stärksten risikobehafteten Projekte, Verträge, Auftragnehmer und Begünstigten zu ermitteln. Das Risikobewertungsinstrument ARACHNE als Teil des Verwaltungs- und Kontrollsystems kann wesentlich zur besseren Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug beitragen.

Automatischer Datenfluss und verringerter Verwaltungsaufwand

Für den neuen Programmplanungszeitraum 2014–2020 haben alle Verwaltungsbehörden ihre IT-Systeme nach Maßgabe von Artikel 72 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 umgestellt. Viele der von Arachne verwendeten Datenfelder sind in diese Systeme integriert und können leicht extrahiert werden, was eine vollumfängliche Risikobewertung ermöglicht.

Nützliche Links und Dokumente

Kontakt

Kontakt zum ARACHNE-Team (GD EMPL und GD REGIO)

Kontakt zum ARACHNE-Team (GD AGRI)

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