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Statistiken über Forschung und Entwicklung (F&E) sowie über Unternehmensinnovationen werden auf der Grundlage der Verordnung über die Europäische Unternehmensstatistik (EBS) ab dem Bezugszeitraum 2021 bereitgestellt. Weitere Informationen zu den Änderungen und neuen Datenanforderungen, die durch die EBS-Verordnung eingeführt wurden, finden Sie in dem Artikel über  europäische Unternehmensstatistiken.

Statistiken über Forschung und Entwicklung (einschließlich GBARD)

Die folgenden Rechtsvorschriften finden ab dem 1. Januar 2021 Anwendung:

Innovationserhebung bei Unternehmen

Die folgenden Rechtsvorschriften finden ab dem 1. Januar 2021 Anwendung:

Für Statistiken über Hochtechnologiebranchen, wissensintensive Dienstleistungen, Humanressourcen in Wissenschaft und Technik sowie Rechte zum Schutz geistigen Eigentums gibt es keine EU-Rechtsvorschriften.