Gesetzgebung
Statistiken über Forschung und Entwicklung (F&E) sowie über Unternehmensinnovationen werden auf der Grundlage der Verordnung über die Europäische Unternehmensstatistik (EBS) ab dem Bezugszeitraum 2021 bereitgestellt. Weitere Informationen zu den Änderungen und neuen Datenanforderungen, die durch die EBS-Verordnung eingeführt wurden, finden Sie in dem Artikel über europäische Unternehmensstatistiken.
Statistiken über Forschung und Entwicklung (einschließlich GBARD)
Die folgenden Rechtsvorschriften finden ab dem 1. Januar 2021 Anwendung:
- Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 über technische Spezifikationen und Einzelheiten zu europäischen Unternehmensstatistiken
Innovationserhebung bei Unternehmen
Die folgenden Rechtsvorschriften finden ab dem 1. Januar 2021 Anwendung:
- Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 über technische Spezifikationen und Einzelheiten zu europäischen Unternehmensstatistiken
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Innovation“
Für Statistiken über Hochtechnologiebranchen, wissensintensive Dienstleistungen, Humanressourcen in Wissenschaft und Technik sowie Rechte zum Schutz geistigen Eigentums gibt es keine EU-Rechtsvorschriften.