Informationen zu den Daten
Statistiken über Forschung und Entwicklung (F&E) und über Unternehmensinnovationen sind Teil der europäischen Unternehmensstatistik. Aus anderen Quellen stammen Statistiken über Hochtechnologiebranchen und wissensintensive Dienstleistungen, Humanressourcen in Wissenschaft und Technik sowie Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums.
Forschung und Entwicklung
Daten zu Ausgaben und Personal im Bereich F&E werden von den nationalen statistischen Ämtern aus Erhebungen oder Verwaltungsdaten entnommen. In der Regel sind die Datenerhebungen in den einzelnen Leistungssektoren (Unternehmen, Staat, Hochschulen und private Organisationen ohne Erwerbszweck) unterschiedlich organisiert.
Daten über staatliche Haushaltszuweisungen für F&E (GABRD) werden von den nationalen Behörden anhand von Daten über die öffentlichen Haushalte eingeholt. Dabei werden alle F&E-bezogenen Haushaltsposten ermittelt und ihr F&E-Anteil gemessen oder geschätzt.
F&E-Indikatoren liefern Informationen über die für Forschung und Entwicklung ausgegebenen Gelder, die Anzahl der in diesem Bereich tätigen Personen und über die staatlichen Haushaltsmittel für F&E (GBARD). Diese Sammlung umfasst Statistiken über:
- F&E-Ausgaben
- F&E-Personal
- GBARD
Daten zu Ausgaben und Personal im Bereich F&E sind für die vier Leistungssektoren verfügbar:
- Hochschulen
- Sektor Staat
- private Organisationen ohne Erwerbszweck
Die GBARD umfassen nicht nur staatlich finanzierte F&E in staatlichen Einrichtungen, sondern auch staatlich finanzierte F&E in den anderen drei nationalen Sektoren sowie in der übrigen Welt, also in Drittstaaten.
Die Daten zu den F&E-Ausgaben sind in verschiedene Bereiche untergliedert, wie etwa:
- institutionelle F&E-Leistungen und Finanzierungssektoren
- Arten von Kosten und Arten von F&E
- Bereiche der F&E
- Wirtschaftszweige
Daten zum Personal im Bereich F&E sind nach Schlüsselkategorien erhältlich, zum Beispiel:
- berufliche Position
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Bereich der Forschung und Entwicklung
GBARD-Daten sind nach sozioökonomischen Zielen und nach Art der Finanzierung verfügbar. Sie beinhalten auch nationale öffentliche Mittel für transnational koordinierte F&E-Initiativen.
F&E-Daten bezüglich Ausgaben und Personal werden von den EU-Ländern wie folgt übermittelt:
- vorläufige Daten: 10 Monate nach Ablauf des Bezugsjahres (T+10 Monate)
- endgültige Daten: T+18 Monate
- freiwillige Aktualisierung: T+14 Monate.
GBARD-Daten werden zu den Zeitpunkten T+6 Monate und T+12 Monate übermittelt.
Eurostat beabsichtigt, die Daten etwa einen Monat nach Ablauf der Übermittlungsfrist zu veröffentlichen.
Die F&E-Indikatoren werden jährlich aktualisiert, einige der aufgeschlüsselten Daten werden jedoch nur für die ungeraden Jahre erhoben. Einzelheiten sind den F&E-Metadaten zu entnehmen (siehe 3.1. Datenbeschreibung).
Korrekturen werden vorgenommen, wenn die nationalen statistischen Behörden auf Fehler stoßen oder wenn neuere Informationen erhältlich sind.
Innovationserhebung bei Unternehmen
Unternehmensinnovation bezieht sich auf das breite Spektrum von Unternehmensaktivitäten, die dazu dienen, Innovationsprozesse zu implementieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln sowie diese auf den Markt zu bringen.
Die Innovationserhebung der Gemeinschaft (‚Community Innovation Survey‘ oder ‚CIS‘) befasst sich nicht nur mit Unternehmensinnovationen, sondern liefert auch Informationen über Unternehmen unabhängig von ihrer Innovationstätigkeit. Seit 1992 wird sie als Referenz für Informationen über Unternehmensinnovationen in der Europäischen Union sowie in den EFTA- und Erweiterungsländern genutzt. Die CIS stellt sicher, dass Daten über die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zur Verfügung stehen und ermöglicht europaweite Vergleiche. Diese Daten sind Teil der europäischen Unternehmensstatistik.
Die CIS liefert Informationen darüber, wie Unternehmen geführt werden. Diese Erhebung bietet allgemeine Informationen über Unternehmen sowie die Möglichkeit, diese nach ihrem Innovationsgrad zu unterscheiden. Für alle Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten oder Selbstständigen sind diese Daten verfügbar.
Die CIS wird alle zwei Jahre durchgeführt. In der CIS-Fragebogen-Bibliothek sind alle Erhebungsfragen, die in den CIS-Runden seit 1992 verwendet wurden, enthalten.
Die CIS-Statistiken enthalten Daten über:
- Innovationsaktivitäten in Unternehmen
- Innovationsfähigkeit von Unternehmen
- Zusammenarbeit im Hinblick auf Innovation
- Innovationsausgaben, einschließlich für F&E
- Unternehmensfinanzierung und -förderung
- Produktinnovation von Unternehmen, einschließlich Produkte, die neu auf dem Markt sind
- Umsatz aus innovativen Produkten
- Umweltinnovationen
- Innovationen zur Verbesserung der Geschäftsprozesse in Unternehmen (Produktion, Logistik, Informationsverarbeitung, Marketing, Organisation, Verwaltung usw.)
- Geschäftsstrategien und Geschäftsmodelle von Unternehmen
- Nutzung und Erteilung von Rechten zum Schutz von geistigem Eigentum, z. B. Patente
Die CIS verwendet die statistische Systematik der Wirtschaftszweige (NACE Rev. 2). Sie umfasst Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten und Selbstständige für die folgenden NACE-Abschnitte:
- Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (Abschnitt B)
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)
- Energieversorgung (Abschnitt D)
- Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (Abschnitt E)
- Verkehr und Lagerei (Abschnitt H)
- Information und Kommunikation (Abschnitt J)
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (Abschnitt K)
- Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (Abteilung G46)
- Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (Abteilung M71)
- Forschung und Entwicklung (Abteilung M72)
- Werbung und Marktforschung (Abteilung M73)
Das CIS liefert Daten für die folgenden Beschäftigungs-Größenklassen des Unternehmens:
- Gesamtzahl
- 10-49
- 50-249
- 250 oder mehr Beschäftigte
Und auch Daten für die folgenden Innovationsprofile:
- Unternehmen mit/ohne Innovationstätigkeiten
- Unternehmen, die eine Innovation eingeführt haben/keine Innovation eingeführt haben
- Unternehmen mit/ohne Innovationsfähigkeit
- Unternehmen mit/ohne F&E-Aktivitäten
- interne Produktinnovatoren mit/ohne Marktneuheiten
- interne Geschäftsprozess-Innovatoren ohne Produktinnovation
- Innovatoren, die Innovationen nicht selbst entwickeln
- Nicht-Innovatoren mit/ohne Innovationstätigkeit; mit/ohne Innovationspotenzial
Diese Erhebung wird nur in Jahren mit gerader Jahreszahl durchgeführt, zum Beispiel 2020, 2022, 2024.
Die Daten werden 18 Monate nach dem Ablauf des Bezugsjahres von den EU-Ländern und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) an Eurostat übermittelt. So wurden die Daten für die CIS 2020 zum Beispiel bis Ende Juni 2022 weitergegeben.
Anschließend validiert Eurostat die Vollständigkeit und Qualität der detaillierten Daten und berechnet die EU-Aggregate und -Indikatoren, wie etwa den Anteil der Unternehmen mit Innovationstätigkeiten, der Unternehmen mit Produktinnovationen oder der Unternehmen mit Geschäftsprozess-Innovationen.
Die Daten werden zum Zeitpunkt T+22/23 Monate veröffentlicht, also 22 bis 23 Monate nach Ablauf des Bezugsjahres.
Für die CIS werden von den EU-Ländern auf freiwilliger Basis vorläufige Daten bereitgestellt, die durch die endgültigen Daten korrigiert werden. Regelmäßige Überarbeitungen der endgültigen Daten finden nicht statt.
Hochtechnologiebranchen und wissensintensive Dienstleistungen
Die Statistik der Hochtechnologiebranchen und wissensintensiven Dienstleistungen, kurz „Hightech“ (HTECH), liefert Daten über Hochtechnologiebranchen und -produkte, Handel mit Hochtechnologieerzeugnissen sowie wissensintensive Dienstleistungen.
Ob Branchen und Produkte als „hochtechnologisch“ eingestuft werden, hängt von der Höhe der F&E-Ausgaben für diese Tätigkeiten und Produktionsprozesse ab. Die Einordnung der Dienstleistungen als „wissensintensiv“ erfolgt je nach Anteil der Personen mit tertiärem Bildungsabschluss, die in diesen Dienstleistungsbereichen arbeiten.
Statistiken über Hochtechnologie werden nicht direkt erhoben, sondern aus verschiedenen anderen statistischen Quellen abgeleitet. Diese sind:
- F&E-Statistiken
- Innovationserhebung der Gemeinschaft
- Arbeitskräfteerhebung
- Strukturelle Unternehmensstatistiken
- Internationaler Warenhandel
Folgende Indikatoren stehen zur Verfügung:
- Beschäftigung in der Hochtechnologiebranche und in den wissensintensiven Dienstleistungen
- Zahl der Unternehmen in Hochtechnologiebranchen
- wichtigste Wirtschaftsindikatoren für diese Branchen, wie Produktion, Umsatz, Wertschöpfung
- Volumen des Handels mit Hochtechnologieprodukten
Die Wirtschaftsdaten zu den Hochtechnologiebranchen werden anhand der NACE-Systematik nach Wirtschaftszweigen klassifiziert.
Die Beschäftigungsdaten sind nach Geschlecht und Bildungsniveau aufgeschlüsselt.
Humanressourcen in Wissenschaft und Technik
Als Humanressourcen in Wissenschaft und Technik (HRST) gelten Personen, die mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- erfolgreicher Abschluss des dritten Bildungsweges (dies entspricht einem Hochschulabschluss)
- verfügen über keine der oben genannten Qualifikationen, sind aber in einem wissenschaftlich-technischen Beruf tätig, für den die oben genannten Qualifikationen in der Regel erforderlich sind
Diese Daten werden aus Quellen wie der Arbeitskräfteerhebung und der Datenerhebung zur Bildung und Weiterbildung zusammengestellt.
Die Statistiken geben Auskunft über:
- die Zahl der Personen, die in Wissenschaft und Technik arbeiten und/oder die erforderlichen Qualifikationen für eine Tätigkeit in diesen Bereichen besitzen
- die Arbeitsplatzmobilität dieser Personen
- den Zustrom von Absolvierenden tertiärer Bildungsgänge
Die Daten sind aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Beruf und Beschäftigungsstatus erhältlich.
Beschäftigungsdaten werden vier Monate nach dem Ablauf des Bezugsjahres veröffentlicht (T+4 Monate).
Bildungsdaten werden zwei Jahre nach dem Ablauf des Bezugsjahres veröffentlicht (T+24 Monate).
Die Daten gelten als endgültig, sobald sie veröffentlicht sind. Korrekturen können vorgenommen werden, wenn die nationalen statistischen Behörden auf Fehler stoßen oder wenn neuere Informationen erhältlich sind.
Aus der Arbeitskräfteerhebung stammende Beschäftigungsdaten können revidiert werden, wenn sich nach einer Volkszählung neue Bevölkerungsschätzungen für vergangene Jahre ergeben.
Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums
Das Europäischen Patentamt (EPA) stellt die Daten auf der Grundlage der bei ihm eingegangenen Patentanmeldungen zusammen und übermittelt sie an Eurostat.
Die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums (IPR) bieten Informationen über die Zahl der Patentanmeldungen.
Die Daten über die Zahl der Patentanmeldungen liegen beim Europäischen Patentamt (EPA) vor.
Die Patentdaten sind aufgeschlüsselt nach Ländern der Anmeldungen und Erfindungen.
Die Daten werden in der Regel spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bezugsjahres (T+6 Monate) veröffentlicht.
Der Pro-Kopf-Indikator wird anhand des Bevölkerungsstandes am 1. Januar des Bezugsjahres berechnet, da die durchschnittlichen Bevölkerungszahlen für das letzte Bezugsjahr zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht verfügbar sind. Aufgrund dessen wird die Zahl der Patente pro Kopf im folgenden Jahr den durchschnittlichen Bevölkerungsdaten entsprechend angepasst.
Politischer Kontext
Die von Eurostat in diesen Bereichen eingeholten Daten dienen sowohl politischen Entscheidungsträgern als auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Sie werden zur Überwachung des Europäischen Forschungsraums (EFR) verwendet.
Die Eurostat-Statistiken fließen in mehrere Berichte zur Überwachung der Politik ein. Dazu zählen beispielweise folgende Berichte:
- Leistungen in Wissenschaft, Forschung und Innovation in der EU
- Europäisches Scoreboard zu Innovationen und das damit verbundene regionale Scoreboard
- die Veröffentlichung „She Figures“ zur Gleichstellung der Geschlechter in Forschung und Innovation
- das Verfahren bei gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichten (MIP)
- Ziele für eine nachhaltige Entwicklung