Beschäftigung, Soziales und Integration

Außenbeziehungen

Die Europäische Kommission unterhält eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, Ländern und der Zivilgesellschaft, die auf folgende Ziele ausgerichtet ist:

  • Förderung einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und menschenwürdiger Arbeit auch jenseits der EU-Grenzen im Einklang mit den Werten der EU, gemäß der europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele für nachhaltige Entwicklung
  • Unterstützung einer fairen Globalisierung durch Mithilfe bei der Erarbeitung und Überwachung internationaler Arbeitsnormen sowie Aufnahme arbeitsrechtlicher Bestimmungen in EU-Handelsabkommen und deren Nachbegleitung
  • Unterstützung der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt

Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, dass die EU bei der Ausarbeitung ihrer Außenpolitik beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte berücksichtigt. Im Rahmen ihrer Politik in den Bereichen Handel und Entwicklungszusammenarbeit sowie ihrer Nachbarschaftspolitik und der externen Dimension ihrer Innenpolitik legt die Kommission besonderes Gewicht auf nachhaltige Entwicklung und menschenwürdige Arbeit.

Internationale Organisationen und Foren

Die Europäische Kommission beteiligt sich an der Arbeit von IAOOECDUN sowie G20, G7 und anderer internationaler Organisationen und Foren zur

  • Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle
  • Förderung der sozialen Dimension der Globalisierung
  • Umsetzung der externen Dimension der europäischen Politik

IAO

Die EU hat eine langjährige strategische Partnerschaft mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entwickelt.

Im Zuge dieser Zusammenarbeit fördert die EU menschenwürdige Arbeit und die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der IAO konzentriert sich auf die Förderung grundlegender Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz‚ insbesondere auch im Handel und in anderen Bereichen der Sozialpolitik.

Die EU führt gemeinsame Projekte mit der IAO durch und leistet vor allem durch Erklärungen der EU gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten einen Beitrag zu deren Arbeit.

G7

Die EU ist in vollem Umfang in die G7 eingebunden. Die erste offizielle Zusammenkunft der für Arbeit und Beschäftigung sowie Entwicklungspolitik zuständigen Minister der G7 fand 2015 unter deutschem G7-Vorsitz statt. Die wichtigsten G7-Initiativen im Bereich Soziales:

  • Vision Zero Fund – Förderung menschenwürdiger Arbeit sowie von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in globalen Lieferketten mit finanzieller Unterstützung der Kommission
  • G7-Forum „Future of Work“ – zur Erörterung der Zukunft der Arbeit
  • Ministertreffen und Folgeverpflichtungen in technischen Gruppen, z. B. der neuen G7-Task-Force für Beschäftigung, in der die GD EMPL die Beteiligung und die Beiträge der EU vorbereitet

G20

Die EU ist Vollmitglied der G20. Die G20-Arbeitsminister kamen erstmals 2010 in Washington zusammen und treffen sich seither einmal jährlich. Die wichtigsten G20-Initiativen im Bereich Soziales:

Gespräche zwischen hohen Beamten und in Arbeitsgruppen finden seit einigen Jahren auch im Rahmen der Arbeitsgruppe „Beschäftigung“ statt, in der die GD EMPL die EU vertritt. Die Arbeitsgruppe „Beschäftigung“ trifft Folgemaßnahmen zu den G20-Beschäftigungsplänen, u. a. der EU.

Potenzielle neue EU-Mitglieder (Erweiterung)

Die EU ist bestrebt, die soziale Dimension in den sieben Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern für einen EU-Beitritt zu fördern, indem sie die Entwicklung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Einklang mit den EU-Standards und den Beitrittskriterien unterstützt, beobachtet und im Zuge von Verhandlungen mitgestaltet.

Die Kommission unterhält mit diesen Ländern einen Prozess der wirtschaftspolitischen Steuerung auf der Grundlage deren jährlicher Wirtschaftsreformprogramme.

Die GD EMPL ist hier besonders aktiv bei der Angleichung des Rechts der Kandidatenländer an folgende Kapitel des EU-Rechts:

Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist das maßgebliche Werkzeug, mit dem die EU Reformen in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern durch finanzielle und technische Hilfe unterstützt.

Die GD EMPL hat Mittel des Instruments IPA I (2007-2013) zur Entwicklung des Humankapitals für die Türkei, Montenegro, Nordmazedonien und Kroatien (bis zu dessen Beitritt im Jahr 2013) verwaltet. Ihre Programme befinden sich nun in der Abschlussphase. IPA II (2014-2020) wird von der GD NEAR verwaltet.

Andere Nachbarländer

Die EU unterhält mit ihren Nachbarländern eine Zusammenarbeit in beschäftigungs- und sozialpolitischen Fragen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und regionaler Initiativen, z. B.

Die Zusammenarbeit der Europäischen Kommission mit diesen Ländern erfolgt über Abkommen, den Austausch bewährter Verfahren und die Unterstützung konkreter Maßnahmen. Sie dient folgenden Zielen:

  • bessere Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen
  • wirksamer sozialer Dialog und wirksame Arbeitsmarkteinrichtungen
  • Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigung junger Menschen
  • Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz

Industrie- und Schwellenländer

Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von

Im Zuge dieser Dialoge und der Zusammenarbeit sollen das gegenseitige Verständnis und der Austausch von Erkenntnissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren gefördert werden.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die EU-Handelspolitik soll sicherstellen, dass die wirtschaftliche Entwicklung mit sozialer Gerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte, hohen Arbeitsnormen und hohen Umweltstandards einhergeht. Zu diesem Zweck enthalten die EU-Handelsübereinkünfte Regeln für Handel und nachhaltige Entwicklung.

Die Handelspolitik der EU soll dazu beitragen, nachhaltige Entwicklung zu fördern. Sie bedient sich dazu folgender Instrumente:

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