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Die Bevölkerungsprognosen werden von Eurostat auf der Grundlage der Bevölkerungs- und Wanderungsdaten berechnet, die jährlich von den nationalen statistischen Ämtern gemäß den folgenden Bestimmungen übermittelt werden.

Grundlegende Rechtsakte

Durchführungsverordnungen 

  • EU-Durchführungsverordnung 205/2014 im Hinblick auf die Untergliederung der Daten, die Fristen und die Revision von Daten
  • EU-Verordnung 351/2010 über Migration und internationalen Schutz in Bezug auf die Definitionen der Kategorien Geburtsland, Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts, Land des nächsten gewöhnlichen Aufenthalts und Staatsangehörigkeit