Gesetzgebung
Die Bevölkerungsprognosen werden von Eurostat auf der Grundlage der Bevölkerungs- und Wanderungsdaten berechnet, die jährlich von den nationalen statistischen Ämtern gemäß den folgenden Bestimmungen übermittelt werden.
Grundlegende Rechtsakte
- EU-Verordnung 1260/2013 über europäische demographische Statistiken
- EU-Verordnung 223/2009 über europäische Statistiken
- EU-Verordnung 862/2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz
- Änderungen der EU-Basisverordnung 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) und der Vereinbarungen über statistische Regionen für EFTA-Länder – NUTS – Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik
Durchführungsverordnungen
- EU-Durchführungsverordnung 205/2014 im Hinblick auf die Untergliederung der Daten, die Fristen und die Revision von Daten
- EU-Verordnung 351/2010 über Migration und internationalen Schutz in Bezug auf die Definitionen der Kategorien Geburtsland, Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts, Land des nächsten gewöhnlichen Aufenthalts und Staatsangehörigkeit