Gesetzgebung
Die aktuelle und die beiden vorangegangenen Runden der harmonisierten europäischen Zeitverwendungserhebung wurden im Geiste der multinationalen und behördenübergreifenden Zusammenarbeit in der Europäischen Union durchgeführt, die heute in Form eines informellen „Gentlemen's Agreement“ fortgesetzt wird.
Die nächste Runde wird gemäß der EU-Verordnung 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen durchgeführt.
Geltende Rechtsvorschriften
- EU-Verordnung 2019/2181 zur Festlegung der technischen Merkmale von in mehreren Datensätzen vorkommenden Elementen
- EU-Verordnung 2020/256 zur Festlegung einer rotierenden Mehrjahresplanung
- EU-Verordnung 2019/2180 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte