5. Geschlechtergleichheit
Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.
SDG 5 zielt darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, indem alle Formen von Diskriminierung, Gewalt und schädlichen Praktiken gegen Frauen und Mädchen beendet werden. Es fordert auch die volle Beteiligung von Frauen und gleiche Chancen für Führungspositionen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung.
Im EU-Kontext konzentriert sich die Überwachung von SDG 5 auf die Themen geschlechtsspezifische Gewalt, Zugang zu hochwertiger Bildung, Beteiligung am Erwerbsleben, gleiche Bezahlung und ausgewogene Vertretung in Führungspositionen.
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Detaillierte Datensätze
Datensätze mit zusätzlichen Aufschlüsselungen
- Geschlechtspezifisches Verdienstgefälle, ohne Anpassungen, nach NACE Rev. 2 Tätigkeit - Methodik: Lohnstrukturerhebung (earn_gr_gpgr2)
- Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, ohne Anpassungen nach Alter - NACE Rev. 2 Tätigkeit (B-S ohne O), Methodik: Lohnstrukturerhebung (earn_gr_gpgr2ag)
- Nichtarbeitsuchende inaktive Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und Hauptgrund (lfsa_igar)