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Die EU-Mitglieder müssen ihre nationalen Jahres- und Quartalsdaten für die Hauptaggregate gemäß den gesetzlichen Fristen an Eurostat übermitteln. Diese Daten werden validiert und ohne weitere Bearbeitung in der Eurostat-Datenbank veröffentlicht.

Die Jahres- und Quartalsdaten der EU-Mitgliedsländer werden gemäß den nationalen Zeitplänen revidiert. Eurostat veröffentlicht überarbeitete Daten, sobald sie verfügbar sind.

Der Fragebogen zur QNA (2016, auf Englisch)  enthält weitere Informationen darüber, wie die Länder ihre vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erstellen. Darin enthalten sind Informationen über die von den EU-Mitgliedsländern angewandte Verkettungsmethodologie und die saisonbereinigten Daten.

Viele EU-Mitgliedsländer legen eine Beschreibung der Quellen und Methoden vor, die sie für die Erstellung der vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwenden. Zusätzlich beschreiben die meisten EU-Mitgliedsländer auch ihre Praktiken bei der Schätzung von Beschäftigungsdaten. Diese Dokumente stehen auf den Seiten QNA-Inventare und Beschäftigungserhebungen.

Darüber hinaus hat Eurostat 2019 einen Fragebogen eingeführt, um von den nationalen Compilern Informationen über die Erstellung von Daten über Bruttoanlageinvestitionen und damit verbundene Kapitalbestände sowie über Bilanzen für nicht finanzielle Vermögenswerte zu erhalten, die auf der Seite über nicht finanzielle Vermögenswerte dokumentiert sind.