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Hintergrundinformationen zu den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

Die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bieten Informationen zur Analyse der Struktur der Volkswirtschaften und deren Entwicklung im Zeitverlauf. Sie enthalten eine Vielzahl von Statistiken, die eine Volkswirtschaft auf verschiedene Arten beschreiben. Die Hauptaggregate des BIPs geben einen Überblick über die wichtigsten wirtschaftlichen Entwicklungen.

Andere Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu den institutionellen Sektorkonten, Finanzstatistiken des Sektors Staat oder Aufkommens-, Verwendungs- und Input-Output Tabellen erlauben eine tiefere Analyse. Diese Themen werden in gesonderten Bereichen auf der Eurostat Website näher behandelt. Ausgewählte Daten stehen auch auf regionaler Ebene zur Verfügung.

Rahmen für die Datenübertragung

Das Übermittlungsprogramm des Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), wie in Anhang B der EU Verordnung 549/2013 dargelegt, definiert die Datensätze, die die nationalen statistischen Behörden der EU-Länder an Eurostat für die Erstellung der Europäischen Gesamtrechnungen übermitteln müssen.

Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden mit anderen Institutionen ausgetauscht, vor allem mit der Europäische Zentralbank (EZB) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklun (OECD). In einem  Protokoll mit der OECD (auf Englisch) sind Vereinbarungen über den Datenaustausch und die Datenvalidierung festgelegt.

Datensammlung und Veröffentlichung

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) werden gemäß dem ESVG 2010 erstellt. Dieses System steht in vollem Einklang mit den weltweiten Leitlinien zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, dem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Das ESVG gewährleistet, dass die Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf gemeinsamen Konzepten, Definitionen, Klassifikationen und Verbuchungsregeln beruhen. So wird eine konsistente, zuverlässige und vergleichbare quantitative Beschreibung einer Volkswirtschaft sichergestellt

Jedes EU-Mitglied erstellt seine eigenen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in einem Prozess der Integration von Daten aus vielen Quellen, z. B. statistischen Erhebungen bei Unternehmen und Haushalten und Verwaltungsdaten. Diese Daten werden von der nationalen statistischen Behörde, die von der jeweiligen Regierung ernannt wird, wie dem nationalen statistischen Amt oder der nationalen Zentralbank, erstellt und anschließend an Eurostat übermittelt. Auch EFTA-Länder, EU-Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidaten stellen Daten zur Verfügung.

Eurostat kombiniert die Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der EU-Mitglieder und erstellt so die europäischen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Zu diesem Zweck müssen die EU-Länder Eurostat einen vorgegebenen Datensatz nach einem festen Zeitplan übermitteln. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite zu unseren methoden.

Informationen über die Verbreitung von Tabellen aus dem Lieferprogramm des ESVG 2010 in der Eurostat-Datenbank finden Sie in diesem  erklärenden Dokumen (auf Englisch).

Länderspezifische Informationen

Die länderspezifische Informationen der nationalen Schätzungen für Q1 2024 (auf Englisch) präsentiert eine Liste mit Links zu den BIP-Pressemitteilungen der nationalen statistischen Ämter. Nationale Veröffentlichungen werden gemäß den nationalen Kalendern publiziert. Im Allgemeinen findet die Veröffentlichung der Daten der nationalen statistischen Ämter ihre Daten im Rahmen der T+30 und T+45 Schnellschätzungen und der regelmäßigen T+2-Monatsschätzungen statt. Für weitere Informationen sehen Sie bitte den  QNA-Veröffentlichungskalender (auf Englisch).

Die  länderspezifischen Metadaten zur Erfassung ukrainischer Flüchtlinge liefern Informationen über die Einstufung ukrainischer Flüchtlinge in die wichtigsten Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (auf Englisch).

COVID-19 

Die Veröffentlichung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurde vorrangig behandelt, da die Daten von großem Interesse für die Nutzer:innen sind. Sie spiegeln die von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte wider. Eurostat und die EU-Mitglieder sind fest entschlossen, die Veröffentlichungsfristen einzuhalten und den Nutzer:innen die höchstmögliche Datenqualität zu bieten. Die veröffentlichten Daten und Metadaten sind vollständig transparent in Bezug auf die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Weitere Informationen 

Metadaten vergangener Quartale

Die folgenden Dokumente sind auf Englisch:

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Datenkonsistenz

Vorübergehende und in der Regel begrenzte Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Datensätzen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen können aufgrund von verschiedenen Veröffentlichungszeitpunkten auftreten.

Zum Beispiel kann dies zwischen den vierteljährlichen Hauptaggregaten und den detaillierten Daten für Länder, die Schnellschätzungen übermitteln, der Fall sein. Viele Länder übermitteln 30 oder 45 Tage nach dem Referenzquartal Schnellschätzungen für die vierteljährlichen Hauptaggregate. Diese Daten umfassen nur eine Teilmenge der regulären Datenübermittlung, die 2 Monate nach Quartalsende fällig ist. So sind die Quartalsschätzungen der Bruttowertschöpfung und der Beschäftigung aktueller als die zuvor veröffentlichten detaillierten Daten. 

Des Weiteren kann es auch vorübergehende Unterschiede zwischen der Summe der vierteljährlichen Daten und den jährlichen Daten kommen. Dies ergibt sich insbesondere im Herbst in den Ländern, die ihre vierteljährlichen Schätzungen mit einiger Verzögerung an die jährlichen Daten anpassen. Weitere Einzelheiten finden Sie in den  landesspezifischen Metadaten zu den Datenbesonderheiten (auf Englisch).