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Die EU-Verordnung 1338/2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat im Dezember 2008 angenommen. Die Verordnung ist so gestaltet, dass die Gesundheitsstatistiken allen EU-Mitgliedern die benötigten Informationen für die Überwachung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz liefern.

Durchführungsverordnungen legen die Liste der Variablen und die methodischen Aspekte, die entwickelt wurden oder werden, im Einzelnen fest. Die Verordnung nennt in diesem Zusammenhang fünf Bereiche:

  • Gesundheitszustand und Gesundheitsfaktoren: EU-Verordnung 2018/255 in Bezug auf Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsbefragung
  • Gesundheitsversorgung (Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung):
    • EU-Verordnung 2015/359 in Bezug auf Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung, mit Daten bis zum Bezugsjahr 2020
    • EU-Verordnung 2021/1901 in Bezug auf Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung, mit Daten ab dem Bezugsjahr 2021
    • EU-Verordnung 2022/2294 in Bezug auf Statistiken über Gesundheitsversorgungseinrichtungen, Humanressourcen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Nutzung der Gesundheitsversorgung
    • EU-Verordnung 2018/255 in Bezug auf Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsbefragung
  • Todesursachen: EU-Verordnung 328/2011 betreffend Statistiken über Todesursachen
  • Arbeitsunfälle: EU-Verordnung 349/2011 betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten: experimentelle Statistiken, siehe Anhang V der EU-Verordnung 1338/2008

Darüber hinaus beruhen die Daten zu ausgewählten Gesundheitsthemen auf den Rechtsvorschriften der beiden verwendeten Sozialerhebungen, nämlich: