DS Gender based violence > Legislation EN REVAMP

Freiwillige Implementierung

Die Erhebung ist nicht Gegenstand offizieller EU-Rechtsvorschriften, und die erste Welle der Datenerhebung im Zeitraum 2020-2023 erfolgt auf rein freiwilliger Basis.

Die Durchführung der Erhebung auf nationaler Ebene erfolgt in 18 EU-Mitgliedsländern. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien.

Daten der anderen EU-Länder wurden erfasst durch: entweder

Dies geschieht, um die übrigen Mitgliedstaaten zu erfassen und EU-weite Daten über geschlechtsspezifische Gewalt zu erhalten, wie mit der Arbeitsgruppe „Kriminalitäts- und Strafrechtsstatistiken“ vereinbart. 

Zusätzlich wurde die Erhebung in den folgenden Ländern, die nicht zur EU gehören, durchgeführt: Island, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien und Kosovo*, in Bosnien und Herzegowina sowie in Albanien wurden einige methodische Arbeiten durchgeführt.

* Diese Benennung erfolgt unbeschadet der Stellungnahmen zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des IGH zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.