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Die Anzahl der Personen, die Gewalt erlebt haben, ist ein wichtiger Aspekt des Wohlbefindens und der Sicherheit.

Für die Entwicklung effizienter und wirksamer politischer und rechtlicher Maßnahmen zur Begrenzung/Unterbindung geschlechtsspezifischer Gewalt sind genaue Daten erforderlich. So fordert die Gleichstellungsstrategie der Europäischen Kommission für 2020-2025 umfassende, aktualisierte und vergleichbare Daten für Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie unterstreicht, dass geschlechtsspezifische Gewalt (GBV) nach wie vor eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft ist. Sie ist tief in der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verwurzelt, wobei Frauen und Mädchen jeden Alters und jeder Herkunft am stärksten betroffen sind.

Geschlechtsspezifische Gewalt zu beenden und die Kenntnisse über dieses Thema zu verbessern, hat für die Europäischen Kommission höchste Priorität. Für die Entwicklung effizienter und wirksamer politischer und rechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt sind jedoch genaue Daten erforderlich, da das Fehlen vergleichbarer und zuverlässiger Daten weitere politische Entwicklungen behindern kann.

Da ein erheblicher Teil der Gewalterlebnisse nicht gemeldet oder offiziell erfasst wird, ist es wichtig, sich zusätzlich zu den Polizeistatistiken auf Umfragen zu stützen. Deshalb wurde die EU-weite Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Ausmaß, in dem Gewalt in der Gesellschaft toleriert wird, die Zahl der Frauen beeinflussen könnte, die bereit sind, in der Umfrage über ihre Gewalterlebnisse zu berichten. Deshalb können die Erhebungsdaten selbst nur ein Näherungswert für die tatsächliche Prävalenz sein.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstreicht ebenfalls die Bedeutung einschlägiger Statistiken.

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