Politischer Kontext
Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung sind als Grundwerte der EU in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union fest verankert. Darüber hinaus hat die EU Gleichbehandlungsrichtlinien erlassen, z. B. die Rassismusbekämpfungsrichtlinie und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
Bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Strategien und Aktivitäten arbeitet die EU darauf hin, Diskriminierungen zu bekämpfen, die auf die sechs, in den Verträgen und Rechtsvorschriften der EU festgelegten Gründe (Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung) zurückgehen.
Die Europäische Kommission setzt sich aktiv für die Verwirklichung einer sogenannten Union der Gleichheit ein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission mehrere Initiativen auf den Weg gebracht:
- Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025
- EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025
- Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020–2030
- Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025
- Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderung 2021–2030
- Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens 2021–2030 (auf Englisch)
- EU-Kinderrechtsstrategie 2022–2027
Gleichstellungsstatistiken sind Teil des Monitoring, dem EU-Politikrahmen wie z. B. die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die europäische Säule sozialer Rechte unterliegen.