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Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung sind als Grundwerte der EU in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union fest verankert. Darüber hinaus hat die EU Gleichbehandlungsrichtlinien erlassen, z. B. die Rassismusbekämpfungsrichtlinie und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

Bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Strategien und Aktivitäten arbeitet die EU darauf hin, Diskriminierungen zu bekämpfen, die auf die sechs, in den Verträgen und Rechtsvorschriften der EU festgelegten Gründe (Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung) zurückgehen.

Die Europäische Kommission setzt sich aktiv für die Verwirklichung einer sogenannten Union der Gleichheit ein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission mehrere Initiativen auf den Weg gebracht:

Gleichstellungsstatistiken sind Teil des Monitoring, dem EU-Politikrahmen wie z. B. die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die europäische Säule sozialer Rechte unterliegen.