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Die Erhebung von Kriminalitätsstatistiken ist nicht obligatorisch, wird aber in der  Resolution 1984/48 (auf Englisch), Resolution des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen vom 25. Mai 1984 vorgesehen.

Eurostat hat im Rahmen des Haager Programms 2004: Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union den Auftrag erhalten, vergleichbare Statistiken über Kriminalität und Strafjustiz zu erstellen. Das System wird im Rahmen der Umsetzung des Stockholmer Programms 2009: Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger verbessert und erweitert. Im Jahr 2012 legte die Kommission die wichtigsten Strategien zur Verbesserung der Erhebung von Kriminalitätsstatistiken in Form eines Statistik-Aktionsplans für 2011-15 fest.

Die folgenden obligatorischen Datenerhebungen führt Eurostat im Auftrag des Generaldirektorats für Migration und Inneres durch: