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Schätzung der europäischen Hauptaggregate

Eurostat schätzt die jährlichen und vierteljährlichen Hauptaggregate für die EU und die Eurozone anhand der Daten der EU-Mitgliedstaaten. Wenn Daten fehlen, werden Hochrechnungen vorgenommen.

In jeder vierteljährlichen Schätzungsrunde werden die Quartalsdaten mit den entsprechenden Jahresdaten abgeglichen, um die Konsistenz zwischen beiden zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen 

Revisionspolitik für Aggregate der EU und der Eurozone

Eurostat erstellt die wichtigsten BIP-Aggregate für die EU und die Eurozone, die regelmäßig wie folgt überarbeitet werden:

t+30 Tage: Vorläufige BIP-Schnellschätzung

  • Die vorläufige BIP-Schnellschätzung zum vierteljährlichen BIP-Wachstum wird etwa 30 Tage nach Ende des Referenzquartals (t) veröffentlicht.

t+45 Tage: Schnellschätzung des BIP und der Beschäftigung

  • Eine endgültigere vierteljährliche BIP-Schnellschätzung wird veröffentlicht.
  • Mit der Veröffentlichung dieser BIP-Schnellschätzungen t+30 und t+45 werden die Daten für die EU und die Eurozone für die vorangegangenen Quartale nicht revidiert. Es kann jedoch nur das letzte Quartal (Referenzquartal) revidiert werden.
  • Veröffentlichung der „Schnellschätzung“ des Quartalswachstums bei der Gesamtbeschäftigung, ausgedrückt in der Zahl der Personen

t+65 Tage: Veröffentlichung von BIP, Hauptaggregaten und Beschäftigung 

  • Veröffentlichung des BIP und seiner Hauptaggregate nach dem Produktions-, Ausgaben- und Einkommensansatz.
  • Veröffentlichung der Schätzung der Beschäftigung im Inland (Inlandskonzept)  

t+110 Tage: Aktualisierung des BIP und der Hauptaggregate

Veröffentlichung einer Aktualisierung des BIP und der Hauptaggregate in der Eurostat-Datenbank, zusammen mit dem Artikel  Vierteljährliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – BIP und Beschäftigung (auf Englisch). Dabei werden zur Verbesserung der Konsistenz der für die Analyse und den Prognoseprozess (Auf Englisch). Dabei werden zur Verbesserung der Konsistenz der für die Analyse und den Prognoseprozess verwendeten Daten Länderdaten berücksichtigt, die bis zu drei Monate nach dem Referenzquartal eingehen.

Die Reihen der vierteljährlichen und jährlichen Gesamtrechnungen der Eurozone und der EU für alle Berichtszeiträume können mit den Veröffentlichungen t+65 und t+110 revidiert werden. 

EU-Mitgliedsländer können ihre nationalen Daten zwischen den Veröffentlichungsterminen von Eurostat überarbeiten. In diesem Fall veröffentlicht Eurostat die überarbeiteten Daten für diese Mitgliedsländer, berechnet aber die Daten der EU und der Eurozone erst in der nächsten Eurostat-Veröffentlichung neu.

Diese Praxis führt zwar zu einem kurzzeitigen Verlust an geografischer Kohärenz, stellt dafür aber eine gewisse Stabilität der jährlichen Aggregate sicher. In solchen Situationen sind die EU-Aggregate pro Jahr und pro Quartal definitionsgemäß kohärent.