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Quelle:
SCCS (2012)

Übersicht & Details:
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Zinkoxid (Nanoform)



 

Über diese Publikation über Zinkoxid (Nanoform)

  1. Quelle für diese Publikation
  2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS)
  3. Hintergrund der Stellungnahme der SCCS über Zinkoxid (Nanoform)
  4. Spezifische Fragen an die SCCS seitens der Europäischen Kommission

1. Quelle für diese Publikation

Die Texte in Stufe 3 stammen direkt aus folgenden Quellen:
„Stellungnahme zu Zinkoxid (Nanoform)“, ein im September 2012 vom SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“) der Europäischen Kommission vorgelegter Bericht

Stufen 1 und 2 wurden von Dr. Jon Turney verfasst

2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS)

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) ist einer von drei Non-Food-Ausschüssen, die unabhängige wissenschaftliche Beratung zu Verbrauchersicherheit, öffentlicher Gesundheit und Umwelt geben. Er gibt Stellungnahmen ab zu Risiken für Gesundheit und Sicherheit (chemische, biologische, mechanische und andere physische Risiken) von Non-Food-Konsumprodukten (wie Kosmetika und deren Inhaltsstoffen, Spielzeug, Textilien, Kleidung, Körperpflege- und Haushaltsprodukten) sowie Dienstleistungen (wie Tätowieren und künstlicher Bräune).

Für weitere Informationen zum SCCS besuchen Sie http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/index_en.htm 

3. Hintergrund der Stellungnahme der SCCS über Zinkoxid (Nanoform)

Zinkoxid ist eine einfache chemische Verbindung, die in vielen Kosmetika als Farbstoff oder Füllstoff verwendet wird. Es kommt außerdem als Hautschutz und UV-Absorber in Sonnenschutzmitteln zur Anwendung. Allgemein gilt es als sicher. Neue Herstellungsverfahren erlauben nun den Einbau kleinerer Teilchen aus Zinkoxid („Nanopartikel“), die die Herstellung eines transparenten Sonnenschutzmittels ermöglichen, das genauso wirksam ist wie die früheren weißen Zubereitungen. Dies erfordert jedoch eine zusätzliche Prüfung der Sicherheit.

Als Ergebnis einer früheren Vorlage beim SCCS wurden im Jahr 2003 Produkte betrachtet, die bis zu 25 Prozent Zinkoxid als Nanopartikel enthalten (SCCNFP/0649/03, endgültig), und der SCCS sah in den Mikropartikeln kein Risiko, forderte aber weitere Studien zu einigen Einzelaspekten des Verhaltens von Nano-Produkten, insbesondere was ihre mögliche Hautabsorption betrifft.

Der Ausschuss wiederholte im Jahr 2009 diese Aufforderung zur Erhebung zusätzlicher Daten. Der jüngste Bericht berücksichtigt die Vorlage neuer Daten auf Basis weiterer Tests an Nanopartikeln.

4. Spezifische Fragen an die SCCS seitens der Europäischen Kommission

  • Betrachtet der SCCS Zinkoxid in Nanoform für den Einsatz als UV-Filter in kosmetischen Produkten mit einer Konzentration von bis zu 25 % auf Basis der ihm vorgelegten wissenschaftlichen Daten als sicher?
  • Bestätigt der SCCS, dass Zinkoxid in Nicht-Nanoform für die Verwendung als UV-Filter mit einer Konzentration von bis zu 25 %, wie in der SCCP-Klarstellung (SCCP/1215/09) angegeben, sicher ist?
  • Und/oder hat der SCCS weitere wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Zinkoxid in kosmetischen Produkten?

Das Urheberrecht an der dreistufigen Struktur, die verwendet wird, um diese Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) zu kommunizieren, liegt bei Cogeneris SPRL.