Beschäftigung, Soziales und Integration

Häufig gestellte Fragen - Verordnungen

Koordinierung der Sozialversicherungssysteme

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern.

Für EU-Bürger gilt seit dem 1. Mai 2010 eine neue Verordnung (Verordnung 883/2004). Bis zur Änderung der gegenwärtigen Abkommen mit dem EWR und der Schweiz gilt die alte Verordnung jedoch weiterhin in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Sie gilt auch weiterhin für Angehörige von Nicht-EU-Ländern, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der EU haben, bis sich der Europäische Rat auf ein Abkommen über die Ausdehnung der neuen Vorschriften geeinigt hat.

Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates. Für EU-Bürger gilt seit dem 1. Mai 2010 eine neue Verordnung (Verordnung 987/2009). Bis zur Änderung der gegenwärtigen Abkommen mit dem EWR und der Schweiz gilt die alte Verordnung jedoch weiterhin in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Sie gilt auch weiterhin für Angehörige von Nicht-EU-Ländern, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der EU haben, bis sich der Europäische Rat auf ein Abkommen über die Ausdehnung der neuen Vorschriften geeinigt hat.

Modernisierte Koordinierungsvorschriften

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ist am 1. Mai 2010 in Kraft getreten und gilt derzeit nur innerhalb der EU. Zusammen mit der Durchführungsverordnung 987/2009 wird dieses Gesetzespaket als modernisierte Koordinierung der Sozialversicherungssysteme bezeichnet.

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, geändert durch Verordnung EG) Nr. 988/2009, Verordnung der Kommission (EU) Nr. 1244/2010, Verordnung (EU) Nr. 465/2012 und Verordnung der Kommission (EU) Nr. 1224/2012.

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, geändert durch Verordnung der Kommission (EU) Nr. 1244/2010, Verordnung (EU) Nr. 465/2012 und Verordnung der Kommission (EU) Nr. 1224/2012.

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern

Verordnung (EG) Nr. 859/2003 des Rates vom 14. Mai 2003 zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Bestimmungen fallen.

Auslegung

Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme besteht aus einem Regierungsvertreter je EU-Land und einem Vertreter der Kommission. Sie ist zuständig für Verwaltungsangelegenheiten, Auslegungsfragen, die sich aus den Bestimmungen der Verordnungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme ergeben, und für die Förderung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern.

Die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben der Verwaltungskommission sind in den Artikeln 71 und 72 der Verordnung 883/2004 festgelegt.

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind darauf beschränkt, die Bestimmungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in Zusammenhang mit Einzelfällen auszulegen. Diese Auslegung ist jedoch für alle beteiligten Parteien (nationale Gerichte, Sozialversicherungsträger, Einzelpersonen) verbindlich.

Weitere Informationen zur Rechtsprechung

Weitere Informationen zum Europäischen Gerichtshof und was er für Sie tun kann

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