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 Über uns

Aufgaben der Historischen Archive

Die Erfordernisse der Benutzer sind unterschiedlich – manchmal suchen sie ein genau definiertes Dokument, manchmal benötigen sie eine Vielzahl von Akten für ihre Recherchen.

Seit der Gründung im Jahr 1983 ist es Aufgabe des Dienstes der Historischen Archive der Europäischen Kommission, das historische Erbe der Europäischen Kommission als Teil des gemeinsamen kulturellen Erbes im Einklang mit den entsprechenden Regeln zugänglich zu machen. Bei den Historischen Archiven arbeiten vierzig Personen. Der Benutzersaal in Brüssel ist leicht zugänglich.


Die Historischen Archive nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • Sammlung der von der Kommission erstellten oder bei ihr eingegangenen Unterlagen von rechtlichem oder historischem Wert, in Papierform oder digitaler Form, bei Einteilung in thematische Gruppen;
  • Aufwertung, Beschreibung und Einordnung in den geschichtlichen Kontext;
  • Gewährleistung von Erhaltung und Echtheit, insbesondere durch Schaffung einer digitalen Infrastruktur zur langfristigen Erhaltung;
  • Bereitstellung über Online-Tools, den Benutzersaal und Forschungen der Archivare, um internen und externen Anfragen nachzukommen;

Die Historischen Archive fungieren so als Bindeglied zwischen der Kommission einerseits und Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit andererseits. Abzulesen ist dies auch an der Vielfalt der Nutzer: Mitarbeiter von Kommission und anderen Organen, aber auch von Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen, Journalisten, Juristen usw. Die Anfragen im Forschungsbereich decken ein breites Spektrum ab: Zuweilen wird ein bestimmtes Dokument gesucht, dann wieder werden zahlreiche Akten benötigt, um umfangreiche Recherchen durchführen zu können. Die Historischen Archive hüten sozusagen das dokumentarische Erbe der Europäischen Kommission und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Europäischen Union der Zukunft.
Archivische Bearbeitung:

  • Auswahl der Akten von historischem, rechtlichem oder verwaltungstechnischem Wert zur dauerhaften Aufbewahrung;
  • Aussortieren von Akten, für die das Ende der administrativen oder rechtlichen Aufbewahrungsfrist erreicht ist und die und keinen historischen Wert haben;
  • gegebenenfalls Freigabe von Dokumenten, die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung als Verschlusssache eingestuft worden waren;
  • historische Analyse der aufbewahrten Akten zur Erleichterung von Recherchen;
  • langfristige Aufbewahrung der Akten (technische Bearbeitung und Anfertigung digitaler Fassungen zur einfacheren Speicherung);
  • Übermittlung der Originale an den Ort ihrer dauerhaften Aufbewahrung, d. h. die Historischen Archive der Europäischen Union in Florenz.

Rechtsgrundlage für die Archivdienste der europäischen Organe ist die Verordnung (EWG/Euratom) Nr. 354/83, geändert durch die Verordnung 1700/2003 und die Verordnung 496/2015.