Informationen zu den Daten
Datenerhebungen
Der vorübergehende Schutzstatus von aus Drittländern vertriebenen Personen und die Bedingungen für die Antragstellung sind in der Richtlinie (EU) 2001/55 festgelegt.
Nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 4. März 2022 das Vorliegen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG festgestellt. Es ist der erste Beschluss, der die Einführung eines vorübergehenden Schutzes bewirkt.
Die monatlichen Datenreihen zum vorübergehenden Schutz beruhen auf freiwilligen Datenerhebungen der EU-Länder und liefern Statistiken über:
- Entscheidungen über die Gewährung vorübergehenden Schutzes nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht (Stromdaten)
- Begünstigte des vorübergehenden Schutzes am Ende des Monats nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht (Bestandsdaten)
Die vierteljährlichen Datenreihen über den vorübergehenden Schutz basieren auf obligatorischen Datenerhebungen der EU-Länder und enthalten Statistiken über:
- Entscheidungen über die Anerkennung des vorübergehenden Schutzes nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht (Stromdaten)
- Entscheidungen über die Aberkennung des vorübergehenden Schutzes nach Staatsangehörigkeit und Grund (Stromdaten)
Die jährlichen Datenreihen zum vorübergehenden Schutz bieten aggregierte vierteljährliche und/oder monatliche Statistiken über Entscheidungen zur Anerkennung des vorübergehenden Schutzes nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht (Stromdaten).
Diese Datenreihen sind auch für unbegleitete Minderjährige verfügbar.
Eurostat erhält diese Daten von statistischen Ämtern, Innenministerien oder entsprechenden Einwanderungsbehörden. Sie sind für Länder und als Aggregat für die Europäische Union erhältlich.
Diese Daten können sich von operationellen Daten unterscheiden, die von europäischen oder internationalen Agenturen, wie der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) oder der UN-Flüchtlingsagentur (UNHCR), erhoben werden.
Diese Datenerhebung bezieht sich auf Asylsuchende, die einen Asylantrag gestellt haben und deren Antrag von der zuständigen Behörde geprüft wird.
Die Datenreihen über Asylanträge enthalten monatliche oder jährliche Statistiken über:
- Asylsuchende, Asylerstanträge und Asylfolgeanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht
- Personen, bei denen am Ende des Bezugszeitraums ein Asylantrag anhängig ist, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht
- zurückgezogene Asylanträge nach Art der Rücknahme, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht
- Asylsuchende, deren Anträge im beschleunigten Verfahren bearbeitet wurden, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht
- Asylsuchende, die am Ende des Bezugsjahres materielle Aufnahmebedingungen in Anspruch nehmen konnten
Diese Datenreihen sind auch für unbegleitete Minderjährige verfügbar.
Diese Datenerhebung bezieht sich auf Entscheidungen über Personen:
- denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, oder
- denen subsidiärer Schutz gewährt wurde, oder
- denen Schutz auf der Grundlage des nationalen Rechts zum internationalen Schutz (Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen) gewährt wurde oder
- die von jeglicher Form des Schutzes ausgeschlossen wurden.
Die Datenreihen zu den Entscheidungen über Asylanträge und zur Neuansiedlung enthalten vierteljährliche oder jährliche Statistiken über:
- Personen, die von erstinstanzlichen Entscheidungen betroffen sind, nach Art der Entscheidung, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht
- Personen, die von endgültigen Entscheidungen der Verwaltungseinrichtungen oder Gerichte im Rechtsmittelverfahren betroffen sind, aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht
- Personen, die von Entscheidungen über die Aberkennung des Status betroffen sind, wenn dieser in erster Instanz anerkannt worden war, aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung, Grund und Staatsangehörigkeit
- Personen, die von endgültigen Entscheidungen über die Aberkennung des Status betroffen sind, nach Art der Entscheidung, Grund und Staatsangehörigkeit
- neu angesiedelte Personen nach Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Land des vorherigen Aufenthalts, Art der Entscheidung und Neuansiedlungsrahmen
Diese Datenreihen sind auch für unbegleitete Minderjährige verfügbar.
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 862/2007 sind Statistiken über Asylentscheidungen für verschiedene Phasen des Asylverfahrens erhältlich.
Erstinstanzliche Entscheidungen sind Entscheidungen der jeweiligen Behörde, die als erste Instanz des administrativen oder gerichtlichen Asylverfahrens im Aufnahmestaat fungiert. Endgültige Entscheidungen der Verwaltungseinrichtungen oder Gerichte im Rechtsmittelverfahren sind hingegen Entscheidungen, die in der letzten Instanz administrativer oder gerichtlicher Asylverfahren ergangen sind und das Ergebnis von Berufungen sind, die von in der vorangegangenen Phase abgelehnten Asylsuchenden eingelegt wurden.
Da die Asylverfahren und die Anzahl der Entscheidungsgremien bzw. die Entscheidungsebenen in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, kann die eigentliche letzte Instanz eine Entscheidung des höchsten nationalen Gerichts sein. Dies ist abhängig von den nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren.
Die angewandte Methodik legt jedoch fest, dass sich endgültige Entscheidungen auf das beziehen sollten, was in den allermeisten Fällen tatsächlich eine endgültige Entscheidung darstellt. Demnach trifft dies zu, wenn alle normalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind und es keine Möglichkeit gibt, die Entscheidung in der Sache anzufechten, sondern nur aus verfahrensrechtlichen Gründen.
Die Dublin-Statistiken geben Aufschluss über die Anwendung der Dublin-Verordnung. Sie enthalten die folgenden Informationen:
- Anzahl der Gesuche und Überprüfungsanträge auf Wiederaufnahme oder Neuaufnahme von Asylsuchenden oder Drittstaatsangehörigen
- Bestimmungen, auf die sich die Gesuche und Anträge auf Wiederaufnahme oder Neuaufnahme stützen
- Entscheidungen, die aufgrund der Gesuche und der Anträge auf Wiederaufnahme oder Neuaufnahme getroffen wurden
- Anzahl der von den Mitgliedstaaten getroffenen einseitigen Entscheidungen zur Prüfung des Antrags von Asylsuchenden
- Anzahl der Überstellungen, die sich aus Entscheidungen aufgrund von Gesuchen und Überprüfungsanträgen um Wiederaufnahme oder Neuaufnahme ergeben
- Anzahl der Auskunftsanfragen und der entsprechenden Antworten
Die Daten sind aufgeschlüsselt nach:
- einreichendem und empfangendem Land
- Geschlecht
- Typ der antragstellenden Person.
Die Daten zu Gesuchen und Überprüfungsanträgen werden aufgeschlüsselt nach:
- Art des Antrags
- Art der Entscheidung über den Antrag
- Dauer der Antwort.
Überstellungen werden nach Dauer der Überstellung aufgeschlüsselt.
Verordnung (EU) 604/2013, die auch als Dublin-Verordnung bekannt ist, zielt darauf ab, die aufeinanderfolgenden Überstellungen von Asylsuchenden von einem EU-Land in ein anderes zu reduzieren und den Missbrauch des Systems durch mehrere Asylanträge von einer Person zu verhindern.
Der wichtigste Grundsatz hierfür ist, dass nur ein EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig sein darf.
Wenn die Behörden eines EU-Landes während der Bearbeitung eines Antrags beschließen, dass der Antrag in einem anderen EU-Land bearbeitet werden sollte, können die Erstbehörden dieses Land ersuchen, die Zuständigkeit für den Asylantrag und die antragstellende Person zu übernehmen.
Dementsprechend beziehen sich die Statistiken auf ausgehende Gesuche, also EU-Länder, die gesendete Gesuche melden, und eingehende Gesuche, also EU-Länder, die über eingegangene Gesuche berichten.
Datenquellen
Die Daten stammen aus administrativen Quellen und werden Eurostat von den statistischen Ämtern, den Innenministerien oder den entsprechenden Einwanderungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist die Verordnung (EU) 862/2007. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite über Gesetzgebung. Mit der Änderung dieser Verordnung im Juni 2020 wurden zusätzliche neue Statistiken oder Untergliederungen, zum Beispiel nach unbegleiteten Minderjährigen, eingeführt und die Häufigkeit der Erhebung einiger Daten erhöht.
Europäische Aggregate
Eurostat leitet die europäischen Aggregate durch Anwendung einer gemeinsamen Berechnungsmethode ab, die auf den von den nationalen Datenlieferanten übermittelten detaillierten Zahlen basiert. Die geografische Aggregation ergibt sich aus der arithmetischen Summe, wenn bei den Komponenten des jeweiligen geografischen Aggregats keine Werte fehlen. Andernfalls werden sie nicht berechnet.
Datenveröffentlichungen
Je nach Periodizität der Daten werden diese von den Meldeländern wie folgt an Eurostat übermittelt:
Häufigkeit | Frist |
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Monatliche Daten |
(spätestens) einen Monat nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Vierteljährliche Daten |
(spätestens) zwei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Jährliche Daten |
(spätestens) drei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Häufigkeit | Frist |
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Monatliche Daten |
(spätestens) einen Monat nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Jährliche Daten |
(spätestens) drei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums (spätestens) sechs Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums: Statistiken über antragstellende Personen, die materiellen Aufnahmebedingungen in Anspruch nehmen konnten |
Häufigkeit | Frist |
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Vierteljährliche Daten |
(spätestens) zwei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Jährliche Daten |
(spätestens) drei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Häufigkeit | Frist |
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Jährliche Daten |
(spätestens) drei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Im Allgemeinen findet die, Datenveröffentlichung etwas drei Arbeitstage nach ihrem Eingang in der Eurostat-Datenbank statt, sofern die Daten keine Fehler enthalten. In einigen Fällen (umfangreiche Revisionen, weitere Validierung, technische Gründe usw.) können die Daten auch später als drei Arbeitstage nach Eingang verbreitet werden.
Datenrevisionspolitik
Die Daten über Asylanträge und Entscheidungen über Asylanträge werden auf der Grundlage der vereinbarten Revisions- und Korrekturpolitik überprüft. Im Einklang mit dieser Politik werden die Daten in der Regel jährlich überarbeitet, Fehlerkorrekturen können hingegen zu jeder Zeit vorgenommen werden.
Die Daten zum vorübergehenden Schutz und die Dublin-Statistiken werden überarbeitet, wenn die Meldeländer aktualisierte Daten liefern.