Datenerhebungen

DS Migration-asylum > Asylum > Information on data > 1st block > DE > REVAMP

DS Migration-asylum > Asylum > Information on data > 2nd block > DE > REVAMP

Datenquellen

Die Daten stammen aus administrativen Quellen und werden Eurostat von den statistischen Ämtern, den Innenministerien oder den entsprechenden Einwanderungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist die Verordnung (EU) 862/2007. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite über Gesetzgebung. Mit der Änderung dieser Verordnung im Juni 2020 wurden zusätzliche neue Statistiken oder Untergliederungen, zum Beispiel nach unbegleiteten Minderjährigen, eingeführt und die Häufigkeit der Erhebung einiger Daten erhöht.

Europäische Aggregate

Eurostat leitet die europäischen Aggregate durch Anwendung einer gemeinsamen Berechnungsmethode ab, die auf den von den nationalen Datenlieferanten übermittelten detaillierten Zahlen basiert. Die geografische Aggregation ergibt sich aus der arithmetischen Summe, wenn bei den Komponenten des jeweiligen geografischen Aggregats keine Werte fehlen. Andernfalls werden sie nicht berechnet.

Datenveröffentlichungen

Je nach Periodizität der Daten werden diese von den Meldeländern wie folgt an Eurostat übermittelt:

DS Migration-asylum > Asylum > Information on data > 3rd block > DE > REVAMP

DS Migration-asylum > Asylum > Information on data > 4th block > DE > REVAMP

Im Allgemeinen findet die, Datenveröffentlichung etwas drei Arbeitstage nach ihrem Eingang in der Eurostat-Datenbank statt, sofern die Daten keine Fehler enthalten. In einigen Fällen (umfangreiche Revisionen, weitere Validierung, technische Gründe usw.) können die Daten auch später als drei Arbeitstage nach Eingang verbreitet werden.

Datenrevisionspolitik

Die Daten über Asylanträge und Entscheidungen über Asylanträge werden auf der Grundlage der vereinbarten Revisions- und Korrekturpolitik überprüft. Im Einklang mit dieser Politik werden die Daten in der Regel jährlich überarbeitet, Fehlerkorrekturen können hingegen zu jeder Zeit vorgenommen werden.

Die Daten zum vorübergehenden Schutz und die Dublin-Statistiken werden überarbeitet, wenn die Meldeländer aktualisierte Daten liefern.