Methoden
Die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Statistiken zur gesteuerten Migration verpflichten die Datenlieferanten, sich an vereinbarte Begriffe, Definitionen und Aufschlüsselungen zu halten, um die Vergleichbarkeit der von ihnen an Eurostat übermittelten Asyldaten zu gewährleisten.
Metadaten
Die Datenerhebungen zu Aufenthaltstiteln und zur Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen beruhen auf Eurostats jeweiligen methodischen und technischen Leitlinien für die einzelnen Datenerhebungen:
Die von Eurostat erhobenen Statistiken über Aufenthaltstitel umfassen alle mindestens drei Monate gültigen Genehmigungen, die von den Behörden eines Mitgliedstaates ausgestellt werden und Drittstaatsangehörigen den rechtmäßigen Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet erlauben.
Wenn die nationalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaates die Erteilung bestimmter Arten von Langzeitvisa oder Einwanderungsstatus anstelle von Aufenthaltstiteln zulassen, werden diese ebenfalls in die Statistiken über Aufenthaltstitel mit einbezogen.
Die Hauptkategorie der Datenströme über Aufenthaltstitel enthält die jeweils ersten Aufenthaltstitel der Zugewanderten. Hier soll die Zahl der Drittstaatsangehörigen ermittelt werden, die in den letzten sechs Monaten zum ersten Mal eine drei Monate währende Genehmigung erhalten haben, die ihnen die Einreise in das EU-Hoheitsgebiet und den dortigen Aufenthalt ermöglichen.
Die Eurostat-Statistiken über die Durchsetzung der Einwanderungsvorschriften betreffen Drittstaatsangehörige, denen die Einreise an den Außengrenzen verweigert wurde, die während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates aufgegriffen werden, gegen die eine Ausweisungsverfügung aus einem EU-Land ergangen ist oder die nach einer Ausweisungsverfügung aus einem EU-Land zurückgeführt wurden.
In den Statistiken über die Durchsetzung der Einwanderungsvorschriften nicht mit eingeschlossen sind ausreisende Asylsuchende, die im Rahmen des durch die Dublin-Verordnung (Verordnung (EU) 1560/2003 und Verordnung (EU) 604/2013) geschaffenen Mechanismus von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen überstellt werden. Diese Fälle sind in den Dublin-Statistiken der enthalten, die in der entsprechenden Datenbank zur Verfügung stehen.
Weiterführende Informationen
- Residence permits – a methodological and analytical overview
- Enforcement of immigration legislation statistics introduced
Datenquellen
Daten über Aufenthaltstitel und die Durchsetzung von Einwanderungsvorschriften bezieht Eurostat von den Innenministerien der EU- und EFTA-Länder sowie von den entsprechenden Einwanderungsbehörden.
Die Daten stützen sich ausschließlich auf administrative Quellen und werden hauptsächlich von den Innenministerien oder den entsprechenden Einwanderungsbehörden bereitgestellt. Die Eurostat-Statistiken über Aufenthaltstitel werden auf der Grundlage von Artikel 6 der Verordnung (EU) 862/2007 über Wanderung und internationalen Schutz erhoben.
Die Statistiken über die Durchsetzung der Einwanderungsgesetze basieren auf Verwaltungsdaten, die von den nationalen Behörden im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 862/2007 zu Statistiken über Wanderung und internationalem Schutz übermittelt werden. Die Erstellung dieser Statistiken stützt sich auf die Begriffe, die im Schengener Grenzkodex, einem EU-Kodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Verordnung (EU) 2016/399), verwendet werden.