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Die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Statistiken zur gesteuerten Migration verpflichten die Datenlieferanten, sich an vereinbarte Begriffe, Definitionen und Aufschlüsselungen zu halten, um die Vergleichbarkeit der von ihnen an Eurostat übermittelten Asyldaten zu gewährleisten.

Metadaten

Die Datenerhebungen zu Aufenthaltstiteln und zur Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen beruhen auf Eurostats jeweiligen methodischen und technischen Leitlinien für die einzelnen Datenerhebungen:

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Weiterführende Informationen

Datenquellen

Daten über Aufenthaltstitel und die Durchsetzung von Einwanderungsvorschriften bezieht Eurostat von den Innenministerien der EU- und EFTA-Länder sowie von den entsprechenden Einwanderungsbehörden.

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