DS Pensions > Information on data DE REVAMP

In den aktuellen internationalen Rechnungslegungsstandards – dem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (SNA 2008, auf Englisch) und dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) – ist eine erweiterte Berichterstattung über Renten vorgesehen. 

Der Rahmen einer zusätzlichen Rententabelle über die bis heute erworbenen Rentenansprüche ist besonders wichtig in einer alternden Gesellschaft, in der umfassende Renteninformationen unerlässlich sind. 

Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Rentenanwartschaften in der Sozialversicherung kein Maß für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sind und nicht zum öffentlichen Schuldenstand gezählt werden.

Nationale Buchhaltung konzentriert sich auf bereits erworbene (bis dato angesammelte) Rentenansprüche. Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik (EPC, auf Englisch) untersucht die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die europäischen Gesellschaften aus einer weiter gefassten Perspektive. 

Der Bericht über die demografische Alterung des EPC (auf Englisch) kombiniert darüber hinaus Schätzungen für die in der Zukunft anfallenden Ansprüche, einschließlich der Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und die Langzeitpflege, und zeigt so die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auf.

Erweiterte Berichterstattung über Renten

Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) wurden Altersversorgungsverpflichtungen nur für kapitalgedeckte Systeme in der Bilanz ausgewiesen. In nicht kapitalgedeckten Arbeitgebersystemen mussten Verbindlichkeiten für den Arbeitgeber nicht erfasst werden. 

Das ESVG 2010 bezieht alle beschäftigungsbezogenen Pensionsansprüche außerhalb des Staates in den Kern des Kontensystems ein, unabhängig davon, ob die Systeme kapitalgedeckt sind oder nicht. Darüber hinaus werden in der zusätzlichen Rententabelle alle bis heute erworbenen Rentenansprüche der Sozialversicherung ausgewiesen, einschließlich der nicht kapitalgedeckten staatlichen Rentensysteme und der Sozialversicherungsrenten.

Zeitplan für die Datenübermittlung

Seit 2018 sind die EU-Mitgliedstaaten zur Übermittlung der zusätzlichen Rententabelle an Eurostat verpflichtet. 

Versicherungsmathematische Annahmen und Sensitivitätsanalysen

Die Ergebnisse der versicherungsmathematischen Berechnungen zu den Rentenansprüchen hängen in hohem Maße von den zugrunde liegenden Annahmen ab, was in den vorliegenden Sensitivitätsanalysen zum wichtigsten Parameter, dem Abzinsungsfaktor, deutlich wird. 

Um die Ergebnisse vergleichen zu können, ist daher ein harmonisierter und koordinierter Ansatz von wesentlicher Bedeutung. Fachleute im Bereich Statistik und Bevölkerungsalterung werden die wichtigsten Annahmen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass Konsistenz und länderübergreifende Vergleichbarkeit gewahrt bleiben.

Nationale Informationen über Rentensysteme ergänzen die im ESVG 2010 erbetenen Informationen. 

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die nationalen Veröffentlichungen nicht immer dem Format der zusätzlichen Tabelle entsprechen. Außerdem können die wichtigsten wirtschaftlichen Parameter und Bewertungsverfahren von den Empfehlungen der „Technischen Anleitung zur Ermittlung von Daten zu Pensionen innerhalb der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (auf Englisch) abweichen.