Gesetzgebung
Geltende Rechtsvorschriften
- Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 über technische Spezifikationen und Einzelheiten im Hinblick auf europäische Unternehmensstatistiken
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1225 über Einzelheiten für den Datenaustausch
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1704 über die von den Steuer- und Zollbehörden zu übermittelnden statistischen Angaben
Die Statistik des internationalen Warenverkehrs, einschließlich des Handels nach Unternehmensmerkmalen, wird auf der Grundlage der Verordnung über die Europäische Unternehmensstatistik (EBS) ab dem Bezugszeitraum 2022 bereitgestellt. Weitere Informationen zu den Änderungen und neuen Datenanforderungen, die durch die EBS-Verordnung eingeführt wurden, finden Sie in dem Artikel über europäische Unternehmensstatistiken.
Frühere Gesetzgebung (vor 2022)
- Verordnung (EU) 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten (Intra-EU-Handel)
- Verordnung (EU) 1982/2004 über europäische Statistiken im Hinblick auf den Intra-EU-Handel
- Verordnung (EU) 471/2009 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern (Extra-EU-Handel)
- Verordnung (EU) 92/2010 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen den Zollbehörden und den nationalen statistischen Stellen, der Erstellung von Statistiken und der Qualitätsbewertung
- Verordnung (EU) 113/2010 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Abdeckung des Handels, der Definition der Daten, der Erstellung von Statistiken des Handels nach Unternehmensmerkmalen und Rechnungswährung sowie besonderer Waren oder Warenbewegungen
Sonstige Rechtsakte
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 über die statistische Nomenklatur (Kombinierte Nomenklatur 2024)
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1470 über die Nomenklatur der Länder und Gebiete