Gesetzgebung
Waldrechnungen
Die Vorlage europäischer Waldrechnungen ist derzeit nicht im EU-Recht vorgeschrieben. Allerdings wurde ein Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 auf den Weg gebracht, mit dem diese Datenerhebung als neues Modul für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen verbindlich eingeführt werden soll. Diese Verordnung dürfte im Jahr 2025 in Kraft treten.
Umweltgesamtrechnungen
- Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/125 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen