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Entstehung 

Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik (ESAC) wurde im März 2008 durch den Beschluss 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet.

Aufbau 

Dem ESAC gehören 24 Mitglieder:

  • 12 Mitglieder werden von der Kommission ernannt und vertreten Nutzende, Auskunftspersonen und andere Interessengruppen der europäischen Statistik, einschließlich der wissenschaftlichen Gemeinschaft, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft
  • 11 Mitglieder werden von den Organen und Einrichtungen ernannt, denen sie angehören, wie dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank
  • Der Generaldirektion von Eurostat ist von Amts wegen Mitglied des Ausschusses, jedoch ohne Stimmrecht.

Zuständigkeiten 

Der ESAC spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Nutzungsanforderungen sewie die von den Informationslieferanten und -produzenten getragenen Kosten bei der Koordinierung der strategischen Ziele und Prioritäten der EU-Politik im Bereich der statistischen Information berücksichtigt werden.

Der Ausschuss gibt Stellungnahmen ab, die sich unter anderem mit der Ausgewogenheit der Prioritäten und Ressourcen zwischen den verschiedenen Bereichen des statistischen Mehrjahresprogramms sowie mit dem jährlichen statistischen Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission befassen.

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