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Grundlegende Rechtsakte zur Datenerhebung

  • Erhebung zu Bildungssystemen und Erwachsenenbildung (2011 und 2016): EU-Verordnung 452/2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen
  • Erhebung zur Erwachsenenbildung (ab 2022): EU-Verordnung 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen
  • Erhebung zur beruflichen Weiterbildung in Unternehmen: EU-Verordnung 1552/2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung  
  • Arbeitskräfteerhebung: Siehe bitte die Rechtsvorschriften der LFS

Durchführungsverordnungen zur Datenerhebung

  • Bildungssysteme
  • Erhebung zur Erwachsenenbildung
    • Erhebung zur Erwachsenenbildung 2022: EU-Verordnung 2021/861 zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes und zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen für die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung
    • Erhebung zur Erwachsenenbildung 2016: EU-Verordnung 1175/2014  über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen und Ausnahmeregeln
    • 2011: EU-Verordnung 823/2010 über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen und Ausnahmeregeln
  • Erhebung über die berufliche Weiterbildung in Unternehmen 
    • CVTS 6 (2020) und CVTS 5 (2015): EU-Verordnung 1153/2014 in Bezug auf die zu erhebenden Daten, die Stichprobenverfahren, die Genauigkeits- und die Qualitätsanforderungen und die konsolidierte Version der EU-Verordnung 198/2006
    • CVTS 4 (2010): EU-Verordnung 822/2010 über die Statistik der betrieblichen Bildung und die konsolidierte Version der EU-Verordnung 198/2006
    • CVTS 3 (2005): EU-Verordnung 198/2006 über die Statistik der betrieblichen Bildung