Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 08/11/2018

Wichtige Produkte und Dienstleistungen EU-weit zugänglich machen: Erklärung von Kommissarin Thyssen im Anschluss an die Einigung zwischen EU-Organen

Das Europäische Parlament und der Rat erzielten heute eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit, mit dem viele alltägliche Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden sollen.

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung und Soziales

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Einigung mit folgender Erklärung:

„Heute haben wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem gerechteren und sozialeren Europa unternommen. Die heutige vorläufige Einigung zielt darauf ab, die Europäische Union zu einem barrierefreieren Ort werden zu lassen, an dem Menschen mit Behinderungen leichter leben und arbeiten können.

Konkret haben wir uns auf die Festlegung gemeinsamer Barrierefreiheitsanforderungen für wichtige Produkte und Dienstleistungen wie Telefone, Computer, Zahlungsterminals oder Selbstbedienungsterminals, Bankdienste, elektronische Kommunikation einschließlich der Notrufnummer 112, audiovisuelle Mediendienste, E-Books, E-Commerce-Dienstleistungen und bestimmte Elemente von Beförderungsdienstleistungen geeinigt.

Mit dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit wird der weltweit größte Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen geschaffen. Dies wird sich positiv auf das Leben von mehr als 80 Millionen Europäerinnen und Europäern mit Behinderungen auswirken. Außerdem wird es für die Unternehmen einfacher und attraktiver, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union und im Ausland zu verkaufen.

Durch die Einigung auf den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit zeigt die Europäische Union ihre feste Entschlossenheit, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.

Ich möchte all jenen danken, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben. Insbesondere danke ich dem österreichischen Ratsvorsitz und seinen Vorgängern sowie dem Berichterstatter Morten Løkkegaard und den Schattenberichterstattern im Europäischen Parlament für ihre Bemühungen.

Ich hoffe, dass diese Einigung rasch bestätigt wird, damit wir im Leben von Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger wirklich etwas bewegen können.“

Nächste Schritte

Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird das Europäische Parlament im Plenum abstimmen, und der Rat wird das Verfahren mit der endgültigen Annahme abschließen.

Hintergrund

Mehr als 80 Millionen Menschen in der EU haben eine mehr oder minder schwere Behinderung. Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung für die gleichberechtigte und aktive Teilhabe der Betroffenen an der Gesellschaft. Sie trägt auch zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum bei.

Der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit wurde im Dezember 2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und soll sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für Unternehmen, die relevante Produkte und Dienstleistungen anbieten, Vorteile bringen.

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