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Statistiken zu Arbeitskosten vermitteln ein detailliertes Bild von der Höhe, der Struktur und der kurzfristigen Entwicklung der Arbeitskosten. Für dieses Thema stehen 2 Arten von Datenerhebungen zur Verfügung: der vierteljährliche Arbeitskostenindex (AKI) und die Daten der vierjährlichen Arbeitskostenerhebung (AKE).

Vierteljährlicher Arbeitskostenindex

Konzepte und Definitionen

Der vierteljährliche Arbeitskostenindex (AKI) zeigt die kurzfristige Veränderung der Gesamtkosten pro Stunde, die Arbeitgebern durch ihre Arbeitnehmende entstehen. Anders ausgedrückt: Der AKI misst, wie stark der Produktionsfaktor „Arbeit“ die Kosten treibt. Der Index ermöglicht die Überwachung möglicher Inflations- und Deflationsrisiken, die sich aus dem Produktionsfaktor Arbeit ergeben.

Übertragung, Verfügbarkeit und Verbreitung der Daten

Der Index ist aufgeschlüsselt nach:

  • Kostenelementen, wie Löhne und Gehälter, sowie Lohnnebenkosten (Arbeitgebersozialabgaben, Lohnsteurern, etc.) 
  • Wirtschaftstätigkeit.

Der Arbeitskostenindex umfasst die Wirtschaftstätigkeiten der Industrie und des Dienstleistungssektors (einschließlich der öffentlichen Verwaltung). Das Referenzjahr für den Index ist 2020.

Zusätzlich zu den Indexdaten stehen auch die vierteljährlichen und jährlichen Arbeitskostenwachstumsraten zur Verfügung. Die der Datenerhebung zugrundeliegende Gesetzgebung besagt, dass die Länder die Daten innerhalb von 70 Tagen nach Ende des Bezugszeitraums an Eurostat übermitteln müssen.

Die Daten in der Online-Datenbank werden vierteljährlich aktualisiert. Wenn Sie die Daten bei der Erstveröffentlichung einsehen möchten, lesen Sie bitte die  AKI-Echtzeitveröffentlichungen seit Juni 2009 (EA und EU) (auf Englisch).

Datenqualität

Informationen sind in den Metadaten zu  Arbeitskostenindex (auf Englisch) sowie in den nationalen Qualitätsberichten im selben Metadent-Dokument verfügbar.

Arbeitskostenerhebung

Konzepte und Definitionen

Arbeitskostenerhebungen liefern Informationen sowohl über die Höhe als auch über die Zusammensetzung der Arbeitskosten. Die Beträge können in Euro, Landeswährung und Kaufkraftstandards abgerufen werden. Die Daten der Arbeitskostenerhebung enthalten detaillierte Angaben zu den einzelnen Komponenten der Arbeitskosten, insbesondere:

  • den Bruttolohn einschließlich der von den Arbeitnehmenden zu zahlenden Sozialbeiträge
  • vom Arbeitgeber zu entrichtende Sozialbeiträge
  • Steuern sowie Zuschüsse für Arbeit.

Darüber hinaus sind auch Daten über die jährliche Zahl der geleisteten und bezahlten Arbeitsstunden enthalten.

Die Arbeitskostenerhebung ist für Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten sowie für alle Wirtschaftszweige mit Ausnahme der Landwirtschaft, der Fischerei, der privaten Haushalte und der exterritorialen Organisationen verpflichtend. Die Erhebung der Daten für die öffentliche Verwaltung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Übertragung, Verfügbarkeit und Verbreitung der Daten

Die EU-Arbeitskostenerhebung wird alle 4 Jahre durchgeführt. Die Daten sind nach Wirtschaftszweig und Unternehmensgröße aufgeschlüsselt. Regionale Daten werden auch gemäß der NUTS-Klassifikation bereitgestellt.

Die Referenzjahre der Erhebung are 1996, 2000, 2004, 2008, 2012, 2016 und 2020. Das Referenzjahr für die nächste Erhebung ist 2024.

Arbeitskostenerhebungen erfolgen auf der Grundlage der EU-Gesetzgebung. Die Daten stehen etwa 2 Jahre nach dem Ende des Referenzzeitraums zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Arbeitskosten sind auch in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen enthalten und werden in der strukturellen Unternehmensstatistik (SUS) erhoben, wobei diese jedoch weit weniger detailliert sind.

Datenqualität

Informationen sind in den Metadaten zu  Arbeitskostenerhebung sowie in den nationalen Qualitätsberichten im selben Metadaten-Dokument verfügbar.