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Umweltsteuern

Eine Umweltsteuer ist eine Steuer auf etwas, das nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt hat. Die Bemessungsgrundlage kann eine physische Einheit sein, zum Beispiel Liter Benzin, oder um eine Ersatzgröße für eine physische Einheit, z. B. Steuern auf Kernkraftwerke. Die Steuer wird immer als Geldbetrag angegeben, z. B. in Euro.

In der Umweltsteuerstatistik sind Daten über Steuern in den folgenden Bereichen enthalten:

  • Energie
  • Transport
  • Verschmutzung
  • Ressourcen

Aufgeschlüsselte Steuerdaten werden von den meldenden EU-Mitgliedstaaten an Eurostat übermittelt. Weitere Informationen finden Sie in der nationalen Steuerliste im Artikel  Statistik der Steuereinnahmen (auf Englisch). Anhand dieser Daten wird die Höhe der Einnahmen aus diesen Steuern bestimmt.

Eurostat erhebt und veröffentlicht auch Daten über diese Steuereinnahmen, untergliedert nach Wirtschaftszweigen (auf Englisch) für Produktionseinheiten, Haushalte und Nichtansässige (Steuerzahler:innen).

Die Erfassung dieser Daten ist mit den Konzepten der  volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (auf Englisch) voll kompatibel.

Umweltsubventionen

Umweltsubventionen sind Zahlungen der Regierung an Unternehmen und Haushalte für Umweltzwecke, wie sie im System der umweltökonomischen Gesamtrechnung (SEEA) definiert sind. Ein Beispiel für eine Umweltsubvention ist eine staatliche Zahlung zur Förderung der Installation von Sonnenkollektoren auf Gebäudedächern. Eurostat erhebt Daten über Subventionen sowie laufende und vermögenswirksame Übertragungen, nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG).

Diese Variablen werden klassifiziert:

  • nach den Wirtschaftsakteur:innen, die die Subvention erhalten (die Empfänger:innen sind nach dem „institutionellen Sektor“ im Sinne des ESVG zusammengefasst). Bei den Empfänger:innen kann es sich um Unternehmen, Haushalte oder eine ausländische Wirtschaftseinheit handeln (z. B. im Falle von Auslandshilfe). Wird die Subvention an eine Kapitalgesellschaft gezahlt, so wird diese ebenfalls nach der Wirtschaftszweigsystematik NACE Rev. 2 klassifiziert.
  • nach dem ökologischem Zweck, wie in der Klassifizierung von Umweltschutzaktivitäten (CEPA 2000, auf Englisch) und in der Klassifizierung von Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA, auf Englisch). dargelegt. Dadurch lassen sich die Subventionen z. B. für die biologische Vielfalt oder die Abfallbewirtschaftung schätzen.

Ausgewählte Datensätze

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Detaillierte Datensätze

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