Gesetzgebung
Die laufende (2020) sowie die vorangegangenen sechs Runden der Erhebungen über die Wirtschaftsrechnungen der privaten Haushalte (HBS) wurden in Form eines „Gentlemen's agreement“ durchgeführt (d. h. ohne Europäische Gesetzgebung, welche die Datenerhebung reguliert). Letzteres war im Ausschuss des Statistischen Programms in seinem Treffen im Jahr 1989 vereinbart worden.
Die HBS 2026 ist die erste Welle, für die die EU-Verordnung 2019/1700 umgesetzt wird.
Geltende Rechtsvorschriften
- EU-Durchführungsverordnung 2019/2181 zur Festlegung der technischen Merkmale von in mehreren Datensätzen vorkommenden Elementen
- EU-Durchführungsverordnung 2019/2180 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte
- Delegierte Verordnung der EU 2020/256 zur Einführung einer mehrjährigen rollierenden Planung
- Delegierte Verordnung der EU 2023/126 zur Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Verbrauch
- EU-Durchführungsverordnung 2022/2094 zur Festlegung der technischen Angaben von Datensätzen, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Verbrauch.