Beschäftigung, Soziales und Integration

EU-Gesetzgebung

Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit

EU-Bestimmungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme hat es seit den ersten Verordnungen Nr. 3 und 4 aus dem Jahr 1958 gegeben. Diese wurden mehrfach aktualisiert und erweitert.

Die letzte Revision ist seit dem 1. Mai 2010 EU-weit in Kraft. Sie umfasst die folgenden konsolidierten Verordnungen:

Diese Texte umfassen die Änderungen zu den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 988/2009, die Verordnung der Kommission (EU) Nr. 1244/2010, die Verordnung (EU) Nr. 465/2012 und die Verordnung der Kommission (EU) Nr. 1224/2012.

Es handelt sich um die erste große Reform seit den Verordnungen der 1970er Jahre, die mehrere Jahrzehnte lang in Kraft waren:

Die Artikel der erwähnten Rechtsvorschriften sowie die damit zusammenhängende Rechtsprechung des EuGH finden Sie in der Datenbank für die Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 wurden die EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit seit dem 1. Januar 2011 auch auf Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern (Drittstaatsangehörige) ausgedehnt, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der EU haben und auf die grenzübergreifende Sachverhalte zutreffen. Diese Vorschriften gelten auch für ihre Angehörigen und Hinterbliebenen, sofern sich diese in der EU aufhalten.

Sie gelten nicht in Dänemark.

Die Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 ist beispielsweise in Fällen relevant, in denen ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes aus Arbeitsgründen von einem EU-Land in ein anderes EU-Land umzieht, seine Kinder jedoch im ursprünglichen EU-Land verbleiben.

Schweiz

Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten seit dem 1. April 2012 auch in Bezug auf die Schweiz.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten seit dem 1. Juni 2012 auch in Bezug auf Norwegen, Island und Liechtenstein (EWR-Länder).

Vereinigtes Königreich

Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich. Die Rechte von Personen, die unter das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich fallen, werden jedoch weiterhin geschützt.

Die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist für Personen, die nicht unter das Austrittsabkommen fallen, im diesbezüglichen Protokoll zum Handels- und Kooperationsabkommen geregelt. Obwohl das Protokoll den EU-Vorschriften vergleichbar ist und einen weiten Geltungsbereich hat, bietet es nicht dasselbe Schutzniveau wie die EU-Verordnungen.

Europäische Arbeitsbehörde (ELA)

Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) wurde im Juli 2019 gegründet und hilft den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission dabei, für die faire und wirkungsvolle Umsetzung der EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität und zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zu sorgen. Die ELA spielt auch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Arbeitsmobilität in Europa zu vereinfachen und sicherzustellen.

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