Beschäftigung, Soziales und Integration

Familienleistungen

Familienleistungen unterscheiden sich von Land zu Land. Welches Land für Ihre Familienleistungen zuständig ist, wenn Sie in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz leben, hängt von der Situation Ihrer Familie ab.

Ihre gesamte Familie lebt in einem Land

Wenn alle Mitglieder Ihrer Familie dort leben, wo Sie versichert sind, erhalten Sie die Leistungen von diesem Land. 

Sie und Ihre Familienangehörigen leben in verschiedenen Ländern

Wenn Ihre Familienangehörigen nicht in dem Land leben, in dem Sie versichert sind, hat Ihre Familie möglicherweise in mehreren Ländern Anspruch auf Leistungen. Sie erhalten keine Leistungen doppelt. Welches Land für die Leistungen zuständig ist, wird nach sogenannten Prioritätsregeln entschieden.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte in den einzelnen Ländern

Prioritätsregeln

  • Grundsätzlich ist das Land, in dem Ihre Ansprüche auf Familienleistungen durch Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausgelöst werden, für die Leistungen zuständig.
  • Werden Ihre Ansprüche durch Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit in beiden Ländern ausgelöst, ist das Land zuständig, in dem Ihre Kinder leben, sofern ein Elternteil dort arbeitet. Andernfalls ist das Land zuständig, in dem die höchsten Leistungen gezahlt werden.
  • Werden Ihre Ansprüche durch Rentenbezug in beiden Ländern ausgelöst, ist das Land zuständig, in dem Ihre Kinder leben, sofern dieses Land eine der Renten zahlt. Andernfalls ist das Land zuständig, in dem Sie versichert waren oder am längsten Ihren Wohnsitz hatten.
  • Werden Ihre Ansprüche durch Wohnsitz in beiden Ländern ausgelöst, ist das Land zuständig, in dem Ihre Kinder leben.

Ergänzende Leistungen

Die Leistungen, die Sie von dem dafür zuständigen Land erhalten, können unter Umständen niedriger ausfallen, als die Leistungen, die Sie in dem anderen Land, in dem Sie Ansprüche erworben hatten, erhalten hätten. In diesem Fall zahlt Ihnen das zweite Land den Differenzbetrag zwischen den beiden Leistungen.

Beurteilung Ihrer Situation

Wie diese Regeln in der Praxis angewandt werden, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsträger. Verzeichnis nach Einrichtungen durchsuchen

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen

Brauchen Sie weitere Hilfe?

Haben Sie die gesuchten Informationen nicht gefunden?

Auf Ihr Europa finden Sie Informationen zu Ihren Rechten in Bezug auf soziale Sicherheit und Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land
Allgemeine Auskünfte erhalten Sie bei Europe Direct (00800 6 7 8 9 10 11)
SOLVIT löst Probleme mit nationalen Verwaltungen
Der Beratungsdienst von „Ihr Europa“ gibt Ihnen Auskunft zu Ihren Rechtsfragen

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