Beschäftigung, Soziales und Integration

Welche Rechte haben Sie?

Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme finden in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anwendung auf die nationalen Rechtsvorschriften über:

Als Verordnungen gelten die Koordinierungsvorschriften unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Anders ausgedrückt, müssen sich nationale Behörden und Verwaltungen, Sozialversicherungsträger und Gerichte daran halten. Selbst wenn nationale Rechtsvorschriften im Widerspruch zu ihnen stehen, haben die EU-Vorschriften Vorrang.

Unter Umständen lässt sich schwer feststellen, ob eine bestimmte Leistung unter die Koordinierungsvorschriften fällt. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Sozialversicherungsträger. 
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Was den Vorschriften nicht unterliegt 

  • Bestimmte besondere Geldleistungen, denen keine Beiträge zugrunde liegen (beitragsunabhängige Leistungen) werden nur vom jeweiligen Träger in Ihrem Wohnsitzland und zu seinen Lasten gewährt. In den meisten Fällen werden diese Leistungen an Personen gezahlt, deren Renten oder Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreiten. Sie werden nicht gezahlt, wenn Sie in einem anderen Land leben. Diese Leistungen sind in Anhang X der Verordnung 883/2004 aufgeführt.
  • Die EU-Koordinierungsvorschriften gelten nicht für die soziale und medizinische Fürsorge: diese Leistungen werden in der Regel aufgrund Ihrer Vermögensverhältnisse gewährt. 
  • Die EU-Koordinierungsvorschriften betreffen nicht die Besteuerung. Auskunft zu Ihrem konkreten Fall erhalten Sie bei den Steuerbehörden Ihres Landes.

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