Beschäftigung, Soziales und Integration

Rente

Wenn Sie in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz gearbeitet haben, gelten die folgenden Regeln.

Wer zahlt Ihre Rente?

  • In jedem Land wird Ihre Versicherungsakte aufbewahrt, bis Sie das Rentenalter erreichen.
  • Sie erhalten von jedem Land, in dem Sie mindestens ein Jahr lang versichert waren, eine Altersrente, wenn Sie das Renteneintrittsalter nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Landes erreichen.  Informationen zu Regelungen bei kürzeren Versicherungszeiten finden Sie in den häufig gestellten Fragen
  • Wenn Sie beispielsweise in drei Ländern gearbeitet haben, erhalten Sie drei separate Altersrenten. 

Wie wird Ihre Rente berechnet?

Ihre Rente wird in jedem einzelnen Land anhand Ihrer Versicherungsakte berechnet. Die Höhe der Rente, die Sie von jedem dieser Länder erhalten, entspricht der Länge Ihrer dort zurückgelegten Sozialversicherungszeiten. Sie erhalten eine Zusammenfassende Mitteilung (Dokument P1) mit einem Überblick darüber, wie in jedem einzelnen Land über Ihren Antrag entschieden wurde. 

Wo müssen Sie Ihren Antrag stellen?

Selbst wenn Sie in mehreren Ländern gearbeitet haben, sollten Sie Ihren Rentenantrag in dem Land stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, es sei denn, Sie haben dort niemals gearbeitet. In diesem Fall stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Verzeichnis nach Einrichtungen durchsuchen

Ruhestand im Ausland 

Sie erhalten Ihre Rente unabhängig davon, wo Sie innerhalb Europas (EU 27 + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) Ihren Wohnsitz haben oder sich aufhalten. Hinweise zu den Voraussetzungen in anderen Ländern finden Sie in den häufig gestellten Fragen

Informieren Sie sich über Ihre Rechte in den einzelnen Ländern

Andere Renten 

Grundsätzlich gelten die für die Altersrente festgelegten Regeln auch für Invaliditätsrenten sowie Hinterbliebenenrenten.

Weitere Informationen 

Im Bereich Häufig gestellte Fragen finden Sie weitere Informationen über den Rentenantrag, Ihren Anspruch auf medizinische Versorgung, das Renteneintrittsalter und weitere damit zusammenhängende Themen. 

Seite weiterempfehlen