Beschäftigung, Soziales und Integration

Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU - Videos zum Thema

Länge :01:03 / Datum: Dec 2016

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa zu aktualisieren. Heute gilt zum Beispiel, dass eine in Spanien als arbeitslos registrierte Person, die nach Dänemark umzieht und dort Arbeit sucht, für mindestens drei Monate die Arbeitslosenhilfe ihres Herkunftslandes erhalten kann. Die Kommission schlägt vor, diesen Zeitraum auf 6 Monate zu erhöhen. Die dänische Arbeitsagentur wird die Person bei ihrer Arbeitssuche unterstützen und monatlich Berichte über ihre Aktivitäten nach Spanien senden. Es ist ein Grundrecht aller EU-Bürgerinnen und -Bürger, in ein anderes EU-Land zu ziehen und dort zu arbeiten. Der freie Personenverkehr wäre ohne EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht möglich.

Das Video können Sie beim Audiovisuellen Dienst der Europäischen Kommission herunterladen.

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