Beschäftigung, Soziales und Integration

Zugang zu essenziellen Diesntleistungen



Nach Grundsatz 20 der europäischen Säule sozialer Rechte haben alle Menschen das Recht auf Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen.

Dazu zählt u. a. Folgendes:

  • Wasser
  • Sanitärversorgung
  • Energie
  • Verkehr
  • digitale Kommunikation
  • Finanzdienstleistungen

Diese Dienste tragen zur Deckung der Grundbedürfnisse bei und sind von zentraler Bedeutung für das Wohlergehen und die soziale Inklusion, v. a. für benachteiligte Gruppen.

Zudem ermöglichen sie den Zugang zu anderen unterstützenden Dienstleistungen, die für die aktive Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt entscheidend sind. Dazu zählt z. B.

  • frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Schul- und Berufsbildung
  • Gesundheitsversorgung
  • Langzeitpflege
  • Dienstleistungen der sozialen Inklusion

Den Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen zu fördern, kann zur Erreichung des Ziels beitragen, bis 2030 mindestens 15 Millionen Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung zu befreien; ein besserer Zugang ist von zentraler Bedeutung für einen fairen und inklusiven ökologischen und digitalen Wandel.

Herausforderungen

Während die Mehrheit der Bevölkerung in der EU Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen hat, stehen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte oder marginalisierte Menschen oft vor größeren Hindernissen.

Diese Hindernisse betreffen vor allem die Energieversorgung, aber auch die digitale Kommunikation, den Verkehr sowie die Wasser- und Sanitärversorgung.

Die Kosten dieser Dienstleistungen können den gleichberechtigten Zugang wesentlich beeinträchtigen. Haushalte, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, geben häufig rund 60 % ihres Budgets für wesentliche Dienstleistungen aus, weshalb Preiserhöhungen für sie oftmals schwer zu stemmen sind.

Betroffen sind vor allem Menschen in besonders prekären Situationen, die häufig auf Einkommensunterstützung angewiesen sind, um sich diese Dienste leisten zu können, oder die auf diese Dienste sogar teils verzichten müssen.

Mangelnde Verfügbarkeit und Zugänglichkeit erschweren den Zugang ebenfalls, wobei bisweilen noch andere Hindernisse eine Rolle spielen, z. B. mangelnde Qualifikationen oder geografische Faktoren (Gefälle zwischen Stadt und Land, abgelegene Regionen und Inselregionen).

Faktoren wie eine fehlende Infrastruktur oder Lücken bei der Verfügbarkeit spielen vor allem bei der Wasser- und Sanitärversorgung in bestimmten Gebieten und für marginalisierte Bevölkerungsgruppen wie die Roma eine Rolle. Menschen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten sind in der Regel verkehrstechnisch schlechter angebunden und müssen mit Breitbanddiensten von geringerer Qualität auskommen.

Hürden beim Zugang zu diesen Diensten – sowohl physisch als auch online – gibt es vor allem in den Bereichen Verkehr, Finanzdienstleistungen und digitale Kommunikation. Menschen mit Behinderungen sowie ältere Menschen sind dabei am stärksten betroffen.

Geringe Qualifikationen und mangelnde Kenntnisse erschweren vor allem den Zugang zur digitalen Kommunikation und zu Finanzdienstleistungen.

Wer wesentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, braucht in der Regel auch eine feste Adresse – ein besonderes Problem für Obdachlose. Ungleichheit und Diskriminierung können all diese Hürden noch erhöhen.

Politische Lösungsansätze

In Grundsatz 20 der europäischen Säule sozialer Rechte wird betont, dass jeder Mensch das Recht auf Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen hat und Hilfsbedürftige beim Zugang zu diesen Dienstleistungen Unterstützung erhalten sollen.

Wie im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte angekündigt, hat die Kommission im Juni 2023 ihren ersten Bericht über den Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen in der EU veröffentlicht. Darin werden die strukturellen Herausforderungen, mit denen sozial schwache Gruppen bei der Nutzung solcher Dienste konfrontiert sind, aufgezeigt und bestehende nationale und EU-weite Maßnahmen zur Förderung des Zugangs skizziert.

Die Mitgliedstaaten regeln die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

Ihre Maßnahmen zur Förderung des Zugangs sind jedoch sehr unterschiedlich und umfassen u. a.

  • Einkommensunterstützung und ermäßigte Tarife
  • Mindestleistungen und Schutz sozial schwacher Menschen vor der Abtrennung vom Netz
  • Beratungs- und Qualifizierungsprogramme
  • Wohnungsrenovierungsprogramme, die vorrangig den finanziell schwächsten Haushalten zugutekommen

Sozialschutzmaßnahmen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, insbesondere Mindesteinkommensregelungen und Wohnungsbeihilfen, auch was die Anspruchsberechtigung betrifft.

Die EU unterstützt den Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen ebenfalls, und zwar

Der Ausschuss für Sozialschutz befasst sich mit weiteren Maßnahmen in diesem Bereich. Darüber hinaus arbeitet die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters mit den Mitgliedstaaten zusammen.

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