Beschäftigung, Soziales und Integration

Strategiepapiere

Um die Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU besser vor arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen zu schützen, hat die Europäische Kommission verschiedene Strategiepapiere vorgelegt. Darin sind wesentliche Herausforderungen an die diesbezügliche Politik dargelegt und werden wichtige Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgestellt.

Europäische Säule sozialer Rechte 

Die im November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte soll neue und wirksamere Rechte für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Sie hat im Wesentlichen drei Dimensionen:

  • Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Faire Arbeitsbedingungen
  • Sozialschutz und soziale Inklusion

Die Säule sozialer Rechte basiert auf 20 wesentlichen Grundsätzen, die sich in diese drei Kategorien gliedern. Im Bereich der fairen Arbeitsbedingungen sieht Grundsatz 10 vor, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in der EU das Recht auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld hat. 

Konkret haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit sowie Recht auf ein Arbeitsumfeld, das ihren beruflichen Bedürfnissen entspricht und ihnen eine lange Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht.

Mitteilung „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle“

Im Januar 2017 nahm die Kommission ihre Mitteilung „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle — Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ an. Darin werden drei Schlüsselbereiche für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz benannt:

  • Intensivierung der Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen durch Legislativvorschläge, die durch verstärkte Orientierungshilfen und Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden
  • Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Kleinstunternehmen und KMU, bei der Einhaltung der Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und Sozialpartnern, um veraltete Vorschriften zu streichen oder zu aktualisieren und einen besseren und umfassenderen Schutz sowie die Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften in der Praxis in den Mittelpunkt der Anstrengungen zu rücken

Ausgehend von diesen drei Schlüsselbereichen werden in der Mitteilung verschiedene spezifische Maßnahmen beschrieben, mit denen die Kommission die Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz angehen und die EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz weiter voranbringen möchte (siehe unten).

Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020

Der strategische Rahmen der EU soll dafür sorgen, dass die EU entsprechend der Strategie Europa 2020 bei der Förderung hoher Standards für Arbeitsbedingungen sowohl in Europa als auch weltweit weiterhin eine Führungsrolle einnimmt.

Im strategischen Rahmen werden die drei wichtigsten Herausforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz benannt:

  • Bessere Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere durch Verbesserung der Fähigkeit von Kleinst- und Kleinunternehmen zur Einführung wirksamer und effizienter Risikopräventionsstrategien
  • Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen durch die Bekämpfung neuer und aufkommender Risiken, ohne die bestehenden Risiken zu vernachlässigen
  • Berücksichtigung des Alterns der Erwerbsbevölkerung in der EU

Im strategischen Rahmen wird vorgeschlagen, diesen Herausforderungen mit einer Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung sieben strategischer Ziele zu begegnen:

  • Weitere Konsolidierung der nationalen Strategien für Sicherheit und Gesundheitsschutz, beispielsweise durch Politikkoordinierung und wechselseitiges Lernen
  • Praktische Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmen, um ihnen die Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erleichtern. Die Unternehmen würden technische Unterstützung und praktische Hilfsmittel erhalten, wie beispielsweise das Online-Instrument für die interaktive Gefährdungsbeurteilung (OiRA), eine Internetplattform, die branchenbezogene Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung anbietet
  • Bessere Durchsetzung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten, beispielsweise mittels Bewertung der Leistung nationaler Arbeitsaufsichtsbehörden
  • Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften, wo angezeigt, zwecks Beseitigung unnötigen Verwaltungsaufwands bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveaus für die Arbeitnehmer
  • Berücksichtigung der Alterung der Erwerbsbevölkerung und Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen zur Bewältigung bestehender und neuer Risiken, die z. B. von Nanomaterialien, grüner Technologie und Biotechnologie ausgehen
  • Verbesserung der Erhebung statistischer Daten im Interesse einer besseren Informationsgrundlage und Weiterentwicklung von Monitoringinstrumenten
  • Bessere Koordinierung mit internationalen Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und internationalen Partnern, um zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit beizutragen

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