Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 28/06/2021

Arbeitsschutz in einer sich verändernden Arbeitswelt

Die Europäische Kommission hat den strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 angenommen.

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Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der Arbeitsschutz für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Funktionieren unserer Gesellschaft und die Kontinuität kritischer wirtschaftlicher und sozialer Aktivitäten ist.

Vor diesem Hintergrund nimmt die Kommission heute den strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 an und bekräftigt damit ihr Engagement für eine Aktualisierung der Arbeitsschutzvorschriften. Der Rahmen legt die wesentlichen Maßnahmen dar, die erforderlich sind, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den kommenden Jahren zu verbessern.

Drei Hauptziele: Wandel, Prävention und Vorsorge

Der strategische Rahmen setzt für die kommenden Jahre drei Hauptziele:

  1. Antizipierung und Bewältigung des Wandels in der neuen Arbeitswelt: Um sichere und gesunde Arbeitsplätze während des digitalen, des ökologischen und des demografischen Wandels zu gewährleisten, wird die Kommission die Richtlinie über Arbeitsstätten und die Richtlinie über Bildschirmgeräte überarbeiten und die Grenzwerte für Asbest und Blei aktualisieren. Sie wird eine Initiative auf EU-Ebene zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz vorbereiten, in deren Rahmen neu auftretende Fragen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bewertet und Leitlinien für Maßnahmen vorgeschlagen werden.
  2. Bessere Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Der mit dem neuen strategischen Rahmen verfolgte Ansatz soll dazu beitragen, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf null zu senken. Die Kommission wird außerdem die EU-Vorschriften über gefährliche Chemikalien aktualisieren, um Krebs, Reproduktionskrankheiten und Atemwegserkrankungen zu bekämpfen.
  3. Bessere Vorsorge für potenzielle künftige Gesundheitskrisen: Die Kommission wird im Hinblick auf potenzielle künftige Gesundheitskrisen Notfallverfahren und Leitlinien für die rasche Einführung, Durchführung und Überwachung einschlägiger Maßnahmen entwickeln. Sie wird sich dabei auf die Lehren aus der derzeitigen Pandemie stützen und eng mit Akteuren im Bereich der öffentlichen Gesundheit zusammenarbeiten.

Die im strategischen Rahmen vorgesehenen Maßnahmen werden durchgeführt durch

  • einen intensiven sozialen Dialog
  • eine stärker evidenzbasierte Politikgestaltung
  • eine verbesserte Durchsetzung und Überwachung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften
  • Sensibilisierungsinitiativen und
  • die Mobilisierung von Finanzmitteln für Investitionen in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, auch aus EU-Fonds wie der Aufbau- und Resilienzfazilität und den kohäsionspolitischen Fonds

Hintergrund

Die Aktualisierung des strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie erfolgt, ist Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2021. In der europäischen Säule sozialer Rechte wird in Grundsatz 10 betont, dass „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer … das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit [haben]“.

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