Beschäftigung, Soziales und Integration

Europäische Garantie für Kinder

Im Jahr 2019 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien die Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder an, die sicherstellen soll, dass „jedes Kind in Europa, das von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist, entsprechend den grundlegendsten Rechten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung hat“.

Am 24. März 2021 nahm die Europäische Kommission nach Konsultationen mit den wichtigsten Interessengruppen, einschließlich der Kinder selbst, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder samt der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen an. Der Rat nahm diese Empfehlung am 14. Juni 2021 an.

Ziel der Europäischen Garantie für Kinder ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der effektive Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste gewährleistet wird. Dazu zählen:

  • kostenlose frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • kostenlose Bildung (einschließlich schulbezogener Aktivitäten und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag),
  • kostenlose Gesundheitsversorgung,
  • gesunde Ernährung und
  • angemessener Wohnraum.

Zwar haben die meisten Kinder in der EU bereits Zugang zu diesen Diensten, doch ein inklusiver und wirklich universeller Zugang ist unerlässlich zur Gewährleistung der Chancengleichheit für alle Kinder, vor allem für jene, die soziale Ausgrenzung aufgrund von Armut oder anderen Benachteiligungen erfahren.

Zur Umsetzung der Empfehlung haben die Mitgliedstaaten ihre Kindergarantie-Koordinatoren benannt und nationale Aktionspläne erstellt, die den Zeitraum bis 2030 abdecken.

Mitgliedstaaten, in denen die Kinderarmut über dem EU-Durchschnitt liegt (23,4 % – AROPE 2017 – 2019), sollten mindestens 5 % ihrer Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für die Bekämpfung der Kinderarmut bereitstellen.

Alle anderen Mitgliedstaaten sind hingegen verpflichtet, einen angemessenen Teil ihrer ESF+-Mittel für die Bekämpfung der Kinderarmut aufzuwenden.

Die Mittel aus dem ESF+ können für die Erprobung oder Ausweitung von Initiativen verwendet werden, die den Zugang zu diesen Dienstleistungen verbessern oder eine effizientere Verwendung nationaler, regionaler und lokaler Haushaltsmittel ermöglichen. Darüber hinaus sollte der ESF+ genutzt werden, um die Entwicklung neuer oder verbesserter grundlegender Dienstleistungen und Programme in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, damit Kinder, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, besser erreicht werden.

Vorbereitende Maßnahmen

Nachdem das Europäische Parlament eine Garantie für Kinder gefordert hatte, mit der sichergestellt würde, dass jedes von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kind in Europa Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, angemessenem Wohnraum und gesunder Ernährung hat, hat die Europäische Kommission eine dreiphasige vorbereitende Maßnahme konzipiert, um die Machbarkeit, Finanzierung und Umsetzung einer solchen Regelung in der EU zu untersuchen.

Im Rahmen von Phase I wurden die Machbarkeit, die Effizienz und der Gesamtnutzen einer EU-Garantie für Kinder bewertet und konkrete Vorschläge zur Verbesserung von Maßnahmen und Programmen auf europäischer und (sub-)nationaler Ebene gemacht.

Im Mittelpunkt stand dabei der Zugang von vier Gruppen von Kindern zu den fünf vom Europäischen Parlament festgelegten sozialen Rechten: Kinder mit Behinderungen, Kinder in Betreuungseinrichtungen, Kinder mit Migrationshintergrund (auch Flüchtlingskinder) und Kinder in prekären familiären Verhältnissen. Die Ergebnisse von Phase I umfassen folgende Unterlagen:

In Phase II der vorbereitenden Maßnahme wurde eine detaillierte Studie zu Kosten und Nutzen der kostenlosen Bereitstellung folgender Dienstleistungen durchgeführt:

  • Bildung, einschließlich schulbezogener Aktivitäten und Mahlzeiten,
  • frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Nachsorge für alle Kinder, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, sowie
  • die Bereitstellung von Dienstleistungen zur Verhinderung und Bekämpfung der Obdachlosigkeit von Kindern.

Die Ergebnisse von Phase II umfassen folgende Unterlagen:

Für Phase III der vorbereitenden Maßnahme ist die Europäische Kommission eine Partnerschaft mit UNICEF eingegangen. In dieser Phase soll ermittelt werden, wie die Europäische Garantie für Kinder in der Praxis funktionieren könnte, und es sollen Empfehlungen für ihre erfolgreiche Konzeption und Umsetzung gegeben werden.

Im Rahmen dieser Bemühungen arbeitet UNICEF seit Juli 2020 mit den nationalen und lokalen Regierungen von sieben EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien und Litauen) und wichtigen nationalen und lokalen Akteuren in diesen Ländern zusammen.

Insbesondere wurden sieben eingehende Länderstudien zu den politischen Rahmenbedingungen („Deep Dive“-Studien) durchgeführt, die in die nationalen Aktionspläne für die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder einfließen sollen.

Die Ergebnisse von Phase III umfassen folgende Unterlagen:

Überwachungsrahmen

Im Einklang mit Artikel 12 Buchstabe d der Empfehlung haben die Kommission und der Ausschuss für Sozialschutz (SPC) einen gemeinsamen Überwachungsrahmen zur Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Kindergarantie eingerichtet.

Das vom SPC im November 2023 gebilligte Überwachungsrahmenwerk besteht aus sieben Abschnitten:

  • Der erste Abschnitt widmet sich der Ermittlung der Größe und Situation der Zielgruppe der Kindergarantie (bedürftige Kinder).
  • Die verbleibenden Abschnitte konzentrieren sich auf die Überwachung des Zugangs zu den sechs von der Kindergarantie abgedeckten Diensten: frühkindliche Bildung und Betreuung, Bildung (einschließlich schulischer Aktivitäten), mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag, Gesundheitsversorgung, gesunde Ernährung und angemessene Unterbringung.

Der Überwachungsrahmen nutzt derzeit verfügbare EU-Indikatoren, doch nicht alle weisen das gleiche Maß an Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit auf.

Neben EU-Indikatoren werden auch Daten aus Quellen außerhalb des Europäischen Statistischen Systems genutzt. Diese Daten sollten unter Berücksichtigung möglicher Einschränkungen entsprechend interpretiert werden.

Um die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie zu erleichtern, war sich die Untergruppe „Indikatoren“ des SPC darüber einig, dass es sinnvoll sei, den kinderspezifischen Indikatoren Vorrang vor den haushaltsbezogenen Indikatoren einzuräumen.

Der Überwachungsrahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert und verbessert, sobald neue Daten und Indikatoren verfügbar sind.

Nationale Aktionspläne und Fortschrittsberichte

In Artikel 11 Buchstabe c der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Garantie für Kinder aufzustellen.

Die Aktionspläne sollten den Zeitraum bis 2030 abdecken und die nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten sowie die bestehenden politischen Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung bedürftiger Kinder berücksichtigen.

Der Hauptzweck der nationalen Aktionspläne besteht darin, die ergriffenen und geplanten nationalen und subnationalen politischen Maßnahmen zu beschreiben, die darauf abzielen, den Zugang von bedürftigen Kindern zu den von der Europäischen Garantie für Kinder abgedeckten grundlegenden Dienstleistungen zu verbessern.

Weitere Informationen sind in den nationalen Aktionsplänen und Fortschrittsberichten der Mitgliedstaaten enthalten:

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