Beschäftigung, Soziales und Integration

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist eine der Hauptfinanzierungsquellen der EU zur Unterstützung der Umsetzung der Jugendgarantie bis 2023. Sie wurde 2013 zur Unterstützung von jungen Menschen in den Regionen eingeleitet, in denen die Jugendarbeitslosigkeit mehr als 25 % betrug.

In den Jahren 2021-2023 können die Mitgliedstaaten dank der zusätzlichen EU-Mittel, die im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) zur Verfügung stehen, ihre Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und ihre Mittel im Rahmen des Europäischen Sozialfonds aufstocken, um von der Coronakrise betroffene junge Menschen zu unterstützen.

Die Initiative richtet sich ausschließlich an junge Menschen, die sich weder in der Schule, noch in Beschäftigung, noch in Ausbildung befinden, lange arbeitslos oder nicht als arbeitssuchend gemeldet sind. Dadurch wird gewährleistet, dass in den Teilen Europas, wo die Probleme am dringendsten sind, junge Menschen gezielt gefördert werden. Die Initiative unterstützt in erster Linie die Bereitstellung von

  • Ausbildungsplätzen
  • Praktika
  • Stellenangeboten
  • Fortbildungsmaßnahmen, die zu einer Qualifikation führen.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützt die Umsetzung der Jugendgarantie. Im Rahmen der Jugendgarantie sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach dem Verlassen der Schule oder dem Verlust des Arbeitsplatzes eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird.

Im Hinblick auf die Umsetzung von Jugendgarantie-Programmen ergänzt die Beschäftigungsinitiative andere Maßnahmen auf nationaler Ebene, insbesondere solche, die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Neben der direkten Unterstützung für einzelne Menschen kann der ESF zur Reform von Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung sowie Sozialsystemen und -diensten beitragen.

Finanzierung

Programmplanungszeitraum 2021-2027

Für den Zeitraum 2021-2027 haben die EU-Organe die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Vereinfachung in den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) integriert, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf der Beschäftigung junger Menschen liegt.  Alle Mitgliedstaaten müssen einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel in gezielte Maßnahmen und Strukturreformen zur Förderung der Jugendbeschäftigung und der Aus- und Weiterbildung investieren.

Darüber hinaus sollten Mitgliedstaaten, in denen die Quote junger Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), in den Jahren 2017-2019 über dem EU-Durchschnitt lag, mindestens 12,5 % ihrer ESF+-Mittel für junge Menschen bereitstellen.

Programmplanungszeitraum 2014-2020

Die Gesamtmittelausstattung der Initiative für den Zeitraum 2014–2020 beläuft sich auf 8,9 Milliarden Euro. Ursprünglich waren 6,4 Mrd. Euro vorgesehen. Angesichts der anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit hat die EU dieses Budget in den Jahren 2017, 2019 und 2020 jedoch um insgesamt 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.

Die Mittel stammen zur Hälfte aus einer eigenen Haushaltslinie für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, ergänzt durch einen entsprechenden Betrag aus dem ESF. Der ESF-Beitrag wird durch Eigenmittel der förderfähigen Mitgliedstaaten aufgestockt. Die Initiative wird im Einklang mit den ESF-Bestimmungen umgesetzt.

Um Maßnahmen vor Ort schneller anzuschieben, hat die EU den Mitgliedstaaten beträchtliche Mittel in Form einer Vorfinanzierung zur Verfügung gestellt, die 2015 ausnahmsweise auf 30 % der eigenständigen Haushaltslinie der Beschäftigungsinitiative angehoben wurde. 

Europäisches Jahr der Jugend 2022

Im Dezember 2021 wurde eine politische Einigung über das Europäische Jahr der Jugend erzielt. Ein ganzes Jahr lang wird die Kommission eine Vielzahl von Aktivitäten in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden, Jugendorganisationen und jungen Menschen koordinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Europäischen Jugendportal.

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