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Archive:Statistiken zur sozialen Eingliederung


Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wurde im September 2018 archiviert.

For a more recent article covering its topic see People at risk of poverty or social exclusion (auf Englisch).


Datenauszug vom Februar 2017. Neuste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Tabelle 1: Von sozialer Ausgrenzung bedrohte bzw. armutsgefährdete Bevölkerung, 2010–2015
Quelle: Eurostat (ilc_peps01)
Abbildung 1: Anzahl der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Personen, aufgeschlüsselt nach Art der Gefährdung, EU-28, 2015
(in Mio.)
Quelle: Eurostat (ilc_pees01)
Abbildung 2: Anteile der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Bevölkerung, 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_pees01)
Abbildung 3: Armutsgefährdungsquote und Armutsgefährdungsschwelle, 2015
Quelle: Eurostat (ilc_li01) und (ilc_li02)
Abbildung 4: Quote der materiellen Entbehrung – Anteil von Personen, die sich bestimmte Waren nicht leisten können, 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_sip8)
Abbildung 5: Personen im Alter bis 60 in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität, 2014 – 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_lvhl11)

Die soziale Eingliederung stellt seit Langem einen Schlüsselaspekt der politischen Maßnahmen der Europäischen Union (EU) dar. Das übergreifende Ziel der EU-Politik in diesem Bereich besteht in einer wesentlichen Verringerung der Anzahl der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Personen und somit in der Schaffung einer sozial integrativen Gesellschaft.

Als mehrdimensionale Konzepte lassen sich jedoch Erscheinungen wie Armut und soziale Ausgrenzung nur schwer mit statistischen Mitteln erfassen. Folglich wurden sowohl monetäre als auch nichtmonetäre Indikatoren entwickelt, z. B. die Armutsgefährdungsquote, die Armutsgefährdungsschwelle, die Quote der erheblichen materiellen Entbehrung und den Anteil der Personen in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität. Bei der Analyse der sozialen Eingliederung sind noch weitere, ebenfalls relevante Faktoren in Betracht zu ziehen, beispielsweise der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung, die Gesundheit und die Wohnsituation. Diese Themen werden in diesem Artikel jedoch nicht behandelt.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Armutsgefährdung oder soziale Ausgrenzung

Die Situation im Jahr 2015

Im Jahr 2015 lebten 118,8 Mio. Personen in der EU-28 in Haushalten, die als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht eingestuft werden. Das entspricht einem Anteil von 23,7 % der Gesamtbevölkerung (siehe Tabelle 1). Gegenüber 2014 sank die Zahl der armutsgefährdeten bzw. von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen im Jahr 2015 um 3,1 Mio., womit sich der Anteil der betroffenen Personen an der Gesamtbevölkerung um 0,7 Prozentpunkte verringerte. Der Anteil der armutsgefährdeten bzw. von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen an der Gesamtbevölkerung der EU-28 sank somit auf ein Niveau, das seit 2010 nicht mehr erreicht worden ist.

Hinter diesem als gewogener Durchschnittswert der nationalen Angaben berechneten Gesamtergebnis für die EU-28 verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. So galten 2015 in Bulgarien gut zwei Fünftel (41,3 %) der Bevölkerung als von Armut bzw. sozialer Ausgrenzung bedroht, während dieser Anteil in Rumänien (37,4 %) und Griechenland (35,7 %) über ein Drittel der Bevölkerung betrug. Aus den neuesten Daten geht hervor, dass in neun weiteren EU-Mitgliedstaaten, nämlich Lettland, Litauen, Kroatien, Zypern, Italien, Spanien, Ungarn, Portugal und Irland, über ein Viertel der Bevölkerung ebenfalls als von Armut bzw. sozialer Ausgrenzung bedroht galt. Unter den in Tabelle 1 dargestellten Drittstaaten meldeten die Türkei mit 51,2 %, (Daten von 2013) und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mit 41,6 % sogar noch höhere Anteile ihrer jeweiligen Bevölkerung als von Armut bzw. sozialer Ausgrenzung bedroht, während dieser Anteil in Serbien mit 41,3 % die gleiche Höhe erreichte, die auch in EU-Mitgliedstaaten als höchste Quoten verzeichnet wurden.

Zu den EU-Mitgliedstaaten mit den geringsten Quoten der Armutsgefährdung bzw. Gefährdung durch soziale Ausgrenzung zählten 2015 die Tschechische Republik (14,0 %), Schweden (16,0 %), die Niederlande (16,4 %) und Finnland (16,8 %); auch Island (13,0 %), Norwegen (15,0 %) und die Schweiz (16,4 %; Daten von 2014) verzeichneten einen relativ niedrigen Anteil ihrer jeweiligen Bevölkerung als armutsgefährdet bzw. durch soziale Ausgrenzung gefährdet.

Im Jahr 2015 waren 17,5 Mio. Personen in Italien, 16,1 Mio. Personen in Deutschland, 15,0 Mio. Personen im Vereinigten Königreich, 13,2 Mio. Personen in Spanien, 11,0 Mio. Personen in Frankreich, 8,8 Mio. Personen in Polen und 7,4 Mio. Personen in Rumänien von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht; dies waren die sieben höchsten Personenzahlen in den EU-Mitgliedstaaten, die zusammen nahezu drei Vierteln (74,9 %) des Gesamtwerts für die EU-28 entsprechen. In allen anderen Mitgliedstaaten betrug die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen weniger als 4,0 Millionen.

Die Entwicklungen von 2014 bis 2015 zeigen, dass die Anteile der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in der großen Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, vor allem in Ungarn (-3,6 Prozentpunkte) und Rumänien (-2,9 Prozentpunkte), ruckläufig waren. Ein Mitgliedstaat – die Slowakei – meldete keine Veränderung beim Anteil seiner von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung. Vier Mitgliedstaaten meldeten für den Zeitraum 2014 – 2015 einen Anstieg der Anteile der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung. Den stärksten Anstieg meldeten die drei Länder Litauen (2,0 Prozentpunkte), Zypern (1,5 Prozentpunkte) und Bulgarien (1,2 Prozentpunkte), während in Italien eine geringere Zunahme zu verzeichnen war.

In absoluten Werten zeigten die Entwicklungen von 2014 bis 2015 in Italien mit einem Zuwachs um 323 000 den stärksten Steigerungseffekt auf die Zahl der von Armut bzw. von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU-28 insgesamt. Dies wurde jedoch durch stärkere Rückgänge in fünf EU-Mitgliedstaaten mehr als aufgewogen, wobei die Anzahl der als durch Armut oder soziale Ausgrenzung gefährdet geltenden Personen in Rumänien (-608 000), Polen (-576 000), Frankreich (-492 000), Deutschland (-425 000) und Ungarn (-362 000) am stärksten sank, während das Vereinigte Königreich und Spanien ebenfalls Rückgänge um jeweils mehr als 200 000 Personen verzeichnen konnten.

Mittelfristige Entwicklungen

Aus einer weiter zurückreichenden Analyse des Zeitraums 2010–2015 (siehe Tabelle 1) geht hervor, dass die Anteile der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in der EU-28 von 23,7 % im Jahr 2010 auf 24,7 % im Jahr 2012 anstieg, bevor sie in den Jahren 2013 und 2014 schrittweise und 2015 rascher (-0,7 Prozentpunkte) zurückgingen und wieder das Niveau von 2010 erreichten.

Im Zeitraum 2010–2015 wichen die Anteile der durch Armut oder soziale Ausgrenzung gefährdeten Bevölkerung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht um mehr als +/- 2,0 Prozentpunkte voneinander ab. Dennoch nahm in Griechenland, Zypern, Italien, Spanien und Estland (hier ist ein Zeitreihenbruch zu beachten) der Anteil der durch Armut oder soziale Ausgrenzung gefährdeten Bevölkerung erheblich zu, wobei dieser Anteil trotz eines leichten Rückgangs im Zeitraum 2014–2015 in Griechenland am stärksten stieg (um 8,0 Prozentpunkte). Die stärksten Rückgänge beim Anteil der durch Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung waren dagegen in Bulgarien (hier ist ein Zeitreihenbruch zu beachten) und Lettland, gefolgt von Litauen, Polen und Rumänien, zu beobachten.

Analyse nach Art der Gefährdung

Die allgemeine Gefährdung durch Armut oder soziale Ausgrenzung lässt sich in drei Gefährdungsarten einteilen: die Armutsgefährdung, die Gefahr der erheblichen materiellen Entbehrung und/oder das Leben in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsintensität (siehe Abbildung 1).Personen gelten als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn sie mindestens einem dieser Risiken ausgesetzt sind, wobei 32,4 % der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Bevölkerung in der EU-28 im Jahr 2015 zwei oder sogar allen drei Gefährdungsarten ausgesetzt waren.

2015 lebten in der EU-28 51,0 Mio. Personen in Haushalten, die mit Einkommensarmut konfrontiert waren (jedoch nicht mit erheblicher materieller Entbehrung oder niedriger Erwerbsintensität). 16,0 Mio. Personen waren von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (hingegen von keiner der beiden anderen Gefährdungsarten), und 13,3 Mio. Personen lebten in Haushalten mit niedriger Erwerbsintensität (waren jedoch keinem der beiden anderen Risiken ausgesetzt). Weitere 29,4 Mio. Personen lebten in Haushalten, die mit zwei der drei Gefährdungsarten konfrontiert waren. Weitere 9,2 Mio. Personen gehörten dagegen Haushalten an, in denen alle drei Risikofaktoren vorhanden waren.***

Abbildung 2 zeigt eine nach EU-Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte, vereinfachte Analyse der Anteile der Bevölkerung, die mit den drei oben aufgeführten Gefährdungen konfrontiert sind, wobei folgende Aspekte dargestellt werden:

  • Der Anteil armutsgefährdeter Personen umfasst Personen in Haushalten, die ausschließlich armutsgefährdet sind, sowie armutsgefährdete Personen, bei denen zudem eines der beiden bzw. beide anderen Risiken vorliegen; dieser Anteil umfasste im Jahr 2015 in der EU-28 insgesamt 86,6 Mio. Menschen.
  • Anschließend wird in der Analyse der zusätzliche Anteil der Bevölkerung dargestellt, die mit erheblicher materieller Entbehrung konfrontiert ist (entweder als Einzelrisikofaktor oder in Kombination mit dem Faktor sehr niedriger Erwerbsintensität); dieser Anteil umfasste im Jahr 2015 in der EU-28 insgesamt 19,0 Mio. Menschen.
  • In der letzten Kategorie wird der Anteil der Bevölkerung in Haushalten dargestellt, die ausschließlich über den Faktor sehr niedriger Erwerbsintensität definiert sind (also unter Ausschluss der Faktoren Armutsgefährdung oder erhebliche materielle Entbehrung); dieser Anteil umfasste im Jahr 2015 in der EU-28 insgesamt 13,3 Mio. Menschen.

Insofern entspricht die Summe der drei Kategorien in Abbildung 2 dem Gesamtanteil der durch Armut oder soziale Ausgrenzung gefährdeten Bevölkerung.

Armutsgefährdung

Im Jahr 2015 wurden 17,3 % der Bevölkerung der EU-28 als armutsgefährdet eingestuft (siehe Abbildung 3) – die monetäre Dimension des Indikators für Armutsgefährdung oder soziale Ausgrenzung – wobei der Anteil im Bereich von 9,7 % in der Tschechischen Republik bis 25,4 % in Rumänien lag. In Abbildung 3 wird auch die Analyse der Armutsgefährdungsschwelle dargestellt, die als 60 % des Medianeinkommens des jeweiligen Mitgliedstaates definiert wird – die Daten berücksichtigen die Preisunterschiede in den einzelnen Ländern. 2015 reichten die Armutsgefährdungsschwellen von 2 600 KKS in Rumänien bis 13 200 KKS in Österreich; in Luxemburg lag die Schwelle (17 600 KKS) über dieser Spanne. Sozialschutzsysteme wirken sich auf den als armutsgefährdet betrachteten Anteil der Bevölkerung aus. Weitere Informationen zu den Themen Einkommen und Armut enthält der Artikel über die Einkommensverteilung.

Materielle Entbehrung und erhebliche materielle Entbehrung

Im Hinblick auf eine umfassendere Sicht der sozialen Eingliederung bzw. Ausgrenzung können neben den einkommensbezogenen Kennzahlen für die Armut eine Reihe weiterer Faktoren, wie z. B. materielle Entbehrung analysiert werden. Eine solche Analyse stellt im Gegensatz zum relativen Ansatz bei der Analyse der Einkommensarmut einen auf absoluten Zahlen basierenden Ansatz dar. Grundlage der Definition der materiellen Entbehrung bildet die Unerschwinglichkeit einer Auswahl von Gütern, die als erforderlich oder wünschenswert betrachtet werden, bzw. die Unfähigkeit, für folgende Ausgaben aufkommen zu können: Hypotheken- oder Mietschulden, Schulden bei Rechnungen für Versorgungsleistungen, Mietkaufraten oder sonstige Kreditzahlungen; einen einwöchigen Jahresurlaub an einem anderen Ort; jeden zweiten Tag eine Fleisch-, Geflügel- oder Fischmahlzeit bzw. eine entsprechende vegetarische Mahlzeit; unerwartete Ausgaben; ein Telefon (einschließlich Mobiltelefon); einen Farbfernseher; eine Waschmaschine; ein Auto; eine angemessene Beheizung der Wohnung.

Die Quote der materiellen Entbehrung gibt an, wie viele Menschen sich aus dieser neun Posten umfassenden Liste mindestens drei nicht leisten können. Diejenigen, die sich vier und mehr Posten nicht leisten können, gelten als von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. Im Jahr 2015 war gut jeder sechste Einwohner der EU-28 (17,0 %) von materieller Entbehrung betroffen, bei knapp der Hälfte dieser Personen (8,1 % der Gesamtbevölkerung) wurde erhebliche materielle Entbehrung festgestellt (siehe Abbildung 4). In den EU-Mitgliedstaaten war der Anteil der von materieller Entbehrung betroffenen Personen mit 49,1 % in Bulgarien am höchsten, wobei über ein Drittel (34,2 %) der bulgarischen Bevölkerung unter erheblicher materieller Entbehrung litten. Auch in Griechenland (40,8 %), Rumänien (39,5 %) und Ungarn (34,8 %), den Mitgliedstaaten mit den nächsthöchsten Quoten von materieller Entbehrung betroffenen Bevölkerungsanteilen, verhielt es sich so, dass über die Hälfte der Personen, die als von materieller Entbehrung betroffen galten, darüber hinaus auch unter erheblicher materieller Entbehrung litten. Dies traf auch auf Lettland, Malta, Litauen und Italien zu.

In Österreich, den Niederlanden, Luxemburg und den nordischen Mitgliedstaaten war weniger als jeder zehnte Einwohner von materieller Entbehrung betroffen, und weniger als 4,0 % der Gesamtbevölkerung dieser Länder fiel in die Kategorie der erheblichen materiellen Entbehrung (siehe Abbildung 4). Die Situation in der Schweiz (Daten aus dem Jahr 2014) Island und Norwegen stellte sich gleichermaßen dar.

Erwerbsintensität

Die Erwerbstätigkeit gilt in der Regel als wirkungsvolle Absicherung gegen Armut. Der Indikator für Personen in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsintensität erfasst Personen im Alter bis 60 Jahre, die in Haushalten leben, in denen erwachsene Haushaltsmitglieder im Jahr vor der Erhebung eine Erwerbstätigkeit im Umfang von weniger als 20 % ihres gesamten Erwerbspotenzials ausübten; diese Personen sind häufiger von sozialer Ausgrenzung betroffen.

2015 lebten 10,6 % der Bevölkerung der EU-28 im Alter bis 60 Jahre in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität (siehe Abbildung0 5); dies stellt einen Rückgang um 0,6 Prozentpunkte gegenüber 2014 dar. Der Anteil der Bevölkerung im Alter bis zu 60 Jahren in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität lag 2015 in Kroatien, Belgien, Spanien und Griechenland bei über 14,0 %, während Irland mit 19,1 % den höchsten Anteil meldete. Die niedrigsten Anteile der Bevölkerung in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität in den EU-Mitgliedstaaten wurden 2015 in Polen (6,9 %), der Tschechischen Republik (6,8 %), Estland (6,6 %), Schweden (5,8 %) und Luxemburg (5,7 %) registriert. In Island (5,2 %) und der Schweiz (4,8 %, Daten von 2014) fiel dieser Anteil sogar noch niedriger aus.

Zwischen 2014 und 2015 wurde der rascheste Anstieg des Anteils der Bevölkerung im Alter bis zu 60 Jahren in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität in Zypern (um 1,2 Prozentpunkte), gefolgt von Finnland (um 0,8 Prozentpunkte) und Rumänien (um 0,7 Prozentpunkte) gemeldet. Die Mehrheit (21) der EU-Mitgliedstaaten registrierte für den Zeitraum 2014 – 2015 einen Rückgang des Anteils der Bevölkerung im Alter bis zu 60 Jahren in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität; in zwei Mitgliedstaaten blieb dieser Anteil unverändert (Niederlande und Slowakei). Die stärksten Rückgänge wurden in Portugal, Slowenien, Spanien, Lettland, Irland und Ungarn verzeichnet, wobei Ungarn mit -3,4 Prozentpunkten die größte Abnahme dieser Quote meldete.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) stellt Statistiken über Einkommen, Lebensbedingungen und die soziale Eingliederung bereit und deckt dabei monetäre und nichtmonetäre Aspekte für private Haushalte und Einzelpersonen ab. Weitere Informationen über EU-SILC, die Berechnung des verfügbaren Haushaltseinkommens sowie die Berechnung der Haushaltsgröße anhand von „Erwachsenenäquivalenten“ sind im Artikel zum Thema Statistiken über die Einkommensverteilung enthalten.

Kontext

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 sprachen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs für einen ersten Satz einheitlicher statistischer Indikatoren für soziale Ausgrenzung und Armut aus, der von der Untergruppe „Indikatoren“ des Ausschusses für Sozialschutz weiter verfeinert wird. Diese Indikatoren sind ein wesentlicher Bestandteil der offenen Methode der Koordinierung (OMK), mit der die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung überwacht werden. Im Mai 2006 nahm der Ausschuss für Sozialschutz ein Portfolio übergreifender Indikatoren an, ergänzt durch spezifische Indikatoren zu sozialer Eingliederung, Rente und Gesundheit.

Die „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (KOM(2010) 758 endg.) stellt eine der sieben Leitinitiativen der im Jahr 2010 angenommenen [http://ec.europa.eu/info/european-semester/framework/europe-2020-strategy_de Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum dar. Sie soll

  • für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sorgen;
  • die Anerkennung der Grundrechte der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen auf ein Leben in Würde und auf aktive Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten;
  • die Eingliederung von Menschen in ihr lokales Umfeld, die berufliche Ausbildung, die Arbeitsuche und den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern.

Im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 vereinbarte der Europäische Rat im Juni 2010 ein Leitziel für die soziale Eingliederung: Die Zahl der von Armut und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2020 in der gesamten EU um mindestens 20 Millionen gesenkt werden. Die EU-SILC bildet die Datenquelle für die drei Unterindikatoren zu diesem Ziel –„Armutsgefährdungsquote“, „Quote der erheblichen materiellen Entbehrung“ und „In Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität lebende Personen“. Als Beitrag zur Erreichung dieses Leitziels analysiert der Ausschuss für Sozialschutz unter anderen die Aspekte des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung im Jahreswachstumsbericht der EU. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen die Untersuchung, Prüfung und Beurteilung länderspezifischer Empfehlungen auf den Gebieten des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung.

Eine der Leitinitiativen im Zusammenhang mit dem im Rahmen der Strategie Europa 2020 formulierten Leitziel wurde in der Mitteilung der Europäischen Kommission zu einer Reihe von „Nationalen Strategien zur Integration der Roma“ (COM(2012) 226 final) dargelegt. Im Rahmen dieser Strategien wird versucht, auf die Situation der Roma – die als die größte Minderheitengruppe Europas gelten und zwischen 10 und 12 Mio. Personen zählen – aufmerksam zu machen und im Hinblick auf ihre Integration und Einbindung in die Gesellschaft eine spürbare Verbesserung zu erreichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die Herausstellung des Kampfes gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die Anhebung des Beschäftigungsniveaus und die Senkung der Schulabbruchquote – bei allen drei Maßnahmen handelt es sich um Leitziele der Strategie Europa 2020.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Statistische Bücher

Pressemitteilungen und Statistik kurz gefasst (Statistics in focus)

Haupttabellen

Datenbank

Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Bevölkerung (Strategie Europa 2020) (ilc_pe)
Einkommensverteilung und monetäre Armut (ilc_ip)
Lebensbedingungen (ilc_lv)
Materielle Entbehrung (ilc_md)
EU-SILC ad-hoc Module (ilc_ahm)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1553/2005 vom 7. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 vom 20. Oktober 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen ... in den Bereichen ... Statistik,... anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens

Weblinks