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Was sind Mikrodaten?

Mikrodaten enthalten Datensätze mit Informationen zu Personen, Haushalten oder Unternehmen. Sie bilden in der amtlichen Statistik die Grundlage für die Erstellung aggregierter Datensätze, in der Regel in Form von Tabellen.

Zugang zu Mikrodaten

Der Zugang zu vertraulichen Mikrodaten ist eingeschränkt, um die Anonymität von Einzelpersonen oder Unternehmen zu schützen. Der Zugang zu unseren Mikrodaten wird nur für wissenschaftliche Zwecke gewährt.

Damit Ihre Organisation eine Zugangsberechtigung beantragen kann, muss sie zunächst von uns als Forschungseinrichtung anerkannt werden. Dies gilt für Hochschulen, Forschungsinstitute oder Forschungsabteilungen in der öffentlichen Verwaltung, Banken, statistische Ämter und Ähnliches.

Beantragung einer Zugangsberechtigung

Schritt 1: Beantragen Sie die Anerkennung Ihrer Einrichtung als Forschungseinrichtung. Diesen Antrag brauchen Sie nur einmal zu stellen (die Dauer des Verfahrens beträgt in etwa vier Wochen)

Schritt 2: Beantragen Sie die Zugangsberechtigung für Mikrodaten. Sobald wir Ihre Einrichtung als Forschungseinrichtung anerkannt haben, können Sie die Zugangsberechtigung mit Vorlage Ihres Forschungsvorschlags beantragen (die Dauer des Verfahrens beträgt in etwa acht bis zehn Wochen)

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie im Document  How to apply for microdata access? (auf Englisch). 

Wie werden die Daten bereitgestellt?

Je nach der von Ihnen gewünschten Zugangsberechtigung

  • übermitteln wir Ihrem leitenden Wissenschaftler Dateien mit anonymisierten Daten (Datensätze zur wissenschaftlichen Verwendung)
  • und/oder gewähren wir Ihrer Einrichtung über den gesicherten Bereich von Eurostat („Safe Centre“) Zugang zu nicht anonymisierten Daten (Dateien zur sicheren Verwendung) oder per Fernzugriff über akkreditierte Zugangspunkte zu ermächtigen.

Wie lange habe ich Zugang zu den Daten?

Die Zugangsberechtigung gilt nur für den im Forschungsvorschlag angegebenen Zeitraum. Nach dessen Ablauf müssen Sie

  • alle von Eurostat übermittelten Originale der Dateien zur wissenschaftlichen Verwendung und alle daraus entnommenen vertraulichen Daten vernichten und
  • Eurostat Ihre Forschungsergebnisse übermitteln.