Wer wird gefördert?
 
 

Alle direkten Begünstigten der Europäischen Kohäsionspolitik müssen gemäß Umsetzungsbestimmungen der Fonds 2007-2013 (EG Nr. 1828/2006) von den Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten öffentlich bekannt gegeben werden. Diese Information muss den Namen des Begünstigten, die Bezeichnungen der operationellen Programme und den Betrag der für diese Programme zugewiesenen öffentlichen Finanzierungsmittel enthalten. Auf der Karte finden Sie Links zu den Listen der ESF-Begünstigen, die auf den jeweiligen Websites in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die hier stehenden Informationen auf der Grundlage der bei der Kommission eingehenden Angaben der Mitgliedstaaten fortlaufend aktualisiert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an esf@ec.europa.eu

 

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