Rechtsrahmen - Kino
Kino
Schutz des Filmerbes
Die EU hat die Aufgabe, ihre Mitgliedstaaten dazu anzuregen, bei der Bewahrung und dem Schutz des Kulturerbes von europäischer Bedeutung – wozu auch Filme gehören – zusammenzuarbeiten (Artikel 167 Absatz 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Union).
In ihrer Empfehlung zum Filmerbe ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, das europäische Filmerbe systematisch zu erfassen, zu katalogisieren, zu bewahren und wiederherzustellen, so dass es an künftige Generationen weitergegeben werden kann. Die EU-Länder erstatten der Kommission alle zwei Jahre Bericht über entsprechende Maßnahmen.
Der erste Durchführungsbericht wurde im August 2008, der zweite im Juli 2010 veröffentlicht (Report on the challenges for European film heritage from the analogue and the digital era - Zweiter Durchführungsbericht über die Empfehlung zum Filmerbe - Juli 2010) - Pressemitteilung (Juli 2010). Die Kommission bereitet den dritten Umsetzungsbericht vor auf Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten.
Council
Conclusions on film heritage, including the challenges of the digital era (17-18
November 2010)
Die Kommission hat eine Studie über die Herausforderungen des digitalen Zeitalters für die Einrichtungen des Filmerbes finanziert. Die Studie wurde zwischen Januar und Dezember 2011 ausgeführt. Eine Online-Konsultation zu den vorläufigen Ergebnissen wurde von Juli bis September 2011 durchgeführt und ein Validierungs-Workshop zu den Ergebnissen wurde am 20. September in Brüssel abgehalten.
Den
Endbericht finden Sie hier!
Kurzdarstellung
Weitere
Informationen über die Studie
Zudem unterstützt die Kommission die Bemühungen zum Schutz des Filmerbes unmittelbar, indem sie regelmäßig Treffen der Expertengruppe Kino organisiert. Dort kommen Sachverständige aus allen europäischen Filmarchiven zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Lösungen für ihre Probleme zu finden.
Ferner fördert die Kommission die europäische Normung, damit Filmdatenbanken und –kataloge in Europa kompatibel werden.
Außerdem unterstützte die Europäische Kommission die Aushandlung eines
weltweiten Rahmenabkommens zwischen den Filmproduzenten – vertreten durch die
FIAPF - und europäischen Filmarchiven – vertreten durch die ACE -, welches die
freiwillige Hinterlegung von Filmen und Filmmaterialien in europäischen Archiven
regelt.
Weltweites
Rahmenabkommen zur freiwilligen Hinterlegung von Filmen
Einrichtungen des Filmerbes in der EU
Besuchen Sie den Blog von Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäische Kommission, unter
"SAVE OUR SILENT AND OLD FILMS FOR THE DIGITAL ERA"
Staatliche Fördermaßnahmen
In der Mitteilung zur Filmwirtschaft (Kinomitteilung) von 2001 sind die Kriterien dafür festgelegt, wann staatliche Maßnahmen zur Förderung der Filmwirtschaft mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Gültigkeit dieser Kriterien wurde seither dreimal verlängert und endet am 31. Dezember 2012.
2012 -
Staatliche Beihilfen: Kommission führt Konsultation zu den künftigen
Filmförderregelungen durch
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den von ihr
vorgeschlagenen beihilferechtlichen Kriterien für die künftige Beurteilung der
Filmförderregelungen der Mitgliedstaaten gestartet. Diese Kriterien sind in
einem Entwurf einer Mitteilung der Kommission dargelegt, zu dem bis zum 14. Juni
2012 Stellung genommen werden kann. Die Kommission beabsichtigt, die endgültige
Mitteilung im zweiten Halbjahr 2012 anzunehmen.
Pressemitteilung 20/06/2011
2011 - Revision
der Kinomitteilung: die Kommission führt eine Konsultation zur Filmförderung
durch
Das
Konsultationspapier und weitere Informationen zur öffentlichen Konsultation sind
hier
abrufbar.
Die Beiträge finden Sie hier
Pressemitteilung
20/06/2011
Mitteilung von 2009 über die Ausweitung der Gesetze der staatlichen Beihilfen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken
Pressemitteilung IP/09/138 MEMO/09/33
Siehe auch Studie zur Territorialisierung
Förderung der Filmwirtschaft
- Über das Programm MEDIA werden die europäische Filmwirtschaft in den Bereichen Ausbildung und Entwicklung unterstützt sowie die Verbreitung des europäischen Films gefördert. Die europäische Filmwirtschaft ist ein wichtiger Teil der audiovisuellen Industrie. Zu ihrer Unterstützung verfügt die Europäische Union über allgemeine und spezielle Instrumente.
- Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Artikel 16 und 17) gibt einen allgemeinen Rahmen für die Produktion und Verbreitung europäischer Werke (einschließlich Kino- und Fernsehfilme) in linearen Mediendiensten vor. Artikel 13 der AVMD-Richtlinie sieht spezielle Regelungen für Abrufdienste in diesem Bereich vor.