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Eurostat erstellt und verbreitet harmonisierte Statistiken, die hohen Qualitätsstandards entsprechen. Das wird durch den Verhaltenskodex für europäische Statistiken des Europäischen Statistischen Systems (ESS) gewährleistet.

Die den MIP-Indikatoren zugrunde liegenden makroökonomischen Statistiken werden durch EU-Rechtsvorschriften geregelt, die für das ESS und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) maßgeblich sind. Der Qualitätssicherungsrahmen für MIP weist eine dreistufige Struktur auf:

Erste Stufe: Gemeinsamer jährlicher Bericht zur Bewertung der Qualität durch das ESS und das ESZB

Auf der ersten Stufe werden die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Statistiken bewertet und es werden einschlägige Qualitätsfragen behandelt. Dies verbessert auch die Kommunikation über die Qualitätssicherung von MIP-Statistiken gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat, den politischen Entscheidungsträgern und den EU-Bürgerinnen und Bürgern. Bei dieser Stufe werden die auf den Stufen 2 und 3 gesammelten Informationen berücksichtigt.

Bericht zur Bewertung der Qualität durch das ESS und das ESZB

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Zweite Stufe: Bereichsspezifische Qualitätsberichte

Die zweite Stufe umfasst bereichsspezifische Qualitätsberichte von Eurostat und der Europäischen Zentralbank (EZB) mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse für das Euro-Währungsgebiet oder die EU-Länder.

In den Berichten werden der zugrunde liegende Kompilierungsprozess und seine Robustheit bewertet sowie seine Rechtsgrundlage beschrieben. Ferner wird evaluiert, ob die Statistiken mit internationalen statistischen Standards im Einklang stehen.

Dritte Stufe: Nationale Qualitätsberichte

Die dritte Stufe umfasst die nationalen Qualitätsberichte (Selbstbewertungen) der Einrichtung, die die nationalen Statistiken erstellt. Die meisten dieser Berichte werden von den EU-Ländern freiwillig auf der Website des Ausschusses für Währung, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (auf Englisch) veröffentlicht. Ihre Verfügbarkeit hängt vom statistischen Bereich ab.

Die Qualitätssicherung von makroökonomischen und Finanzstatistiken wird vom ESS und dem ESZB für statistische Bereiche gewährleistet, in denen Daten auch von Zentralbanken produziert werden, beispielsweise Zahlungsbilanzen und Finanzierungskonten. Die beiden Systeme haben ähnliche Grundsätze, die sich auf die Qualität der statistischen Prozesse und Ergebnisse beziehen. Diese Grundsätze spiegeln sich im Verhaltenskodex für europäische Statistiken bzw. in der Öffentlichen Erklärung des ESZB zu europäischen Statistiken.

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